20 Tage pro Kind

Anspruch auf Kinderkrankengeld wird in 2021 länger gewährt

Berlin, 16 Januar 2021

Aufgrund der Corona-Pandemie werden gesetzlich Versicherte in 2021 einen höheren Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Befristet für dieses Jahr sind es je Elternteil 20 Tage pro Kind bzw. 40 Tage pro Kind bei Alleinerziehenden. Das gilt auch für Fälle, in denen ein Kind aufgrund einer geschlossenen Kita oder Schule zu Hause betreut werden muss. Der Anspruch gilt außerdem auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung im Home Office erbringen könnte. Die Krankenkasse wird in dem Zeitraum, für den Kinderkrankengeld beantragt wird, 90% des ausgefallenen Nettogehalts übernehmen.