Zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Optionsmodell hatte sich bewährt, wir hätten daran festhalten sollen.

 

Von Sylvia Pantel

Berlin, 28 Juli 2014

Vor der neuen Regelung im Staatsangehörigkeitsrecht mussten sich Jugendliche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland mit 23 Jahren für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden. Wenn sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hatten, musste die andere Staatsbürgerschaft aufgegeben werden. Das war die sogenannte Optionspflicht.

In der Vergangenheit haben sich rund 98 % Prozent der Jugendlichen für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden. Für mehr als die Hälfte der Jugendlichen stand diese Entscheidung schon längst vor dem Erhalt des Aufforderungsschreibens fest. Dies zeigt, dass es mit der Optionspflicht in der großen Breite kein Problem gegeben hat. Es zeigt sich auch, dass Jugendliche über Jahre auch eine emotionale Bindung zu Deutschland, unseren Gesetzen und Werten aufbauen, die ihnen eine eindeutige Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft erlaubt.

Das Optionsmodell hatte sich also bewährt, und wir hätten daran festhalten sollen. So hat das die Union auch in ihrem Regierungsprogramm geschrieben. Diese Position wurde nicht aus ideologischen Gründen gewählt und verteidigt, sondern auch deshalb, weil Mehrstaatigkeit oft auch mit Konflikten bei der Rechtsprechung in zivilen Zusammenhängen verbunden ist. Das führt nicht nur in Einzelfällen zu Problemen. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der betroffenen Jugendlichen in Zukunft von einer Regelung Gebrauch macht, die ihnen die jeweiligen Vorteile verschiedener Länder zugänglich macht. Die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland und das Fortbestehen der Wehrpflicht in der Türkei wäre eine solche Angelegenheit. Des Weiteren sind auch grundlegende Fragen wie Rechte und Pflichten zum aktiven und passiven Wahlrecht zu den Landtagen und zum Bundestag ungeklärt.

Es reicht eben nicht aus, wenn ein Kind oder Jugendlicher einmal ein paar Jahre lang in Deutschland gelebt hat oder hier aufgewachsen ist. Ich halte es für falsch, wenn im Ausland geborene Kinder, die keinen Bezug zu Deutschland haben und deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft nur aufgrund der Tatsache besitzen, dass sie eine gewisse Zeit in Deutschland aufgewachsen sind, ebenso die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dies kann nicht im Interesse einer besseren Integration in unserer Gesellschaft sein.

Mein Standpunkt hat nichts damit zu tun, dass ich mit der deutschen Staatsbürgerschaft grundsätzlich hohe Auflagen verbinden möchte. Mir sind alle Bürgerinnen und Bürger willkommen, die sich aufrichtig zum Grundgesetz bekennen und die sich in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Staatsbürgerschaft ist mehr als eine Mitgliedschaft in einem Verein aus dem sich Rechte und Pflichten ableiten lassen. Sie ist nicht nur einfach eine juristische Formalie. Die Staatsbürgerschaft bedeutet die Zugehörigkeit und Teilnahme in einer politischen Gemeinschaft und ist Ausdruck von Loyalität, Solidarität und Verbundenheit zu einem Land. Ich warne somit ausdrücklich vor den praktischen Problemen, die wir mit der Regelung für den vereinfachten Erwerb eines Doppelpasses bekommen.

Wir müssen uns für eine aktivere Integration in unserer Gesellschaft engagieren und alles vermeiden, was diese Integration erschwert. Wir sollten uns als Gesellschaft Integrationsverweigerern verweigern. Wir sollten keine Räume für Parallelgesellschaften und für Illoyalität gegenüber unserem Land und unseren Werten öffnen. Zeitgleich sollten wir die Menschen willkommen heißen, die ein aktiver Teil unserer Gesellschaft sein wollen und die Deutschland als Ihren Lebensmittelpunktes identifizieren.