Wiedereinführung der Meisterpflicht

Sylvia Pantel zur Reform der Handwerksordnung

Düsseldorf-Süd, 15. September 2019

 

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir für einige Gewerke wieder die Meisterpflicht einführen wollen. Unser Ziel ist es, die Qualität des Handwerks zu steigern. Deshalb sollen nur Berufe betroffen sein, an die besondere Anforderungen gestellt werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebaue, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

In den letzten Monaten haben umfangreiche Anhörungen zur Reform der Gewerbeordnung stattgefunden. Alle Beteiligten wurden gehört. Wir sind überzeugt, dass der Meisterbrief die beste Garantie für hohe Qualität im Handwerk und bei der Nachwuchsförderung ist. Auch der Verbraucherschutz wird dadurch gewährleistet. Jetzt werden wir das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bitten, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung im August 2020 in Kraft tritt.

Herzlichst,

Ihre Sylvia Pantel