Wiedereinführung der Meisterpflicht

Bestehende Betriebe erhalten Bestandsschutz

Berlin, 13. Dezember 2019

Mit dem Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften hat der Bundestag die zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerke wieder zulassungspflichtig gemacht. So ist der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks zukünftig nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung wird allerdings nur dort Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um gefahrgeneigtes Handwerk oder um die Ausübung eines besonders kulturrelevanten Handwerks handelt.
Alle Betriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen.

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