Was der Beschluss des Bundestags zum UN-Migrationspakt bedeutet

Positionen zu strittigen Passagen werden klargestellt

Berlin, 30. November 2018

Am 29. November 2018 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 372 Ja-Stimmen, 153 Nein-Stimmen bei 141 Enthaltungen einen Beschluss zum Migrationspakt der Vereinten Nationen gefasst.

Darin erklärt der Bundestag seine Position zum Migrationspakt und klärt die mögliche Auslegung strittiger Passagen im Migrationspakt. Es wurde nicht darüber abgestimmt, ob der Migrationspakt angenommen wird oder nicht. Eine nachteilige Auslegung für Deutschland wurde mit diesem Beschluss verhindert, da er nicht an oder über unsere bestehende Gesetzgebung hinausgehen darf. Gemeinsam mit einigen Kollegen wurde der Auftrag erteilt, ihn in die englische Sprache zu übersetzen und er wurde bereits dem UN-Generalsekretär geschickt. Damit haben die Abgeordneten alle Möglichkeiten zur Klarstellung genutzt. Dies ist rechtlich weiter gehend als eine Protokollnotiz, und damit haben wir weitere Missverständnisse ausgeschlossen.

Zentral für die völkerrechtliche und rechtliche Einordnung des Migrationspakts sind die Feststellungen im Beschluss des Bundestages,

  • dass die nationale Souveränität Deutschlands nicht zur Disposition steht,
  • dass es der Bundestag ist, der rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft,
  • dass der Migrationspakt keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet,
  • dass der Migrationspakt keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung entfaltet,
  • dass unsere Gesetze – z. B. im Ausländer-, Sozial- und Staatsbürgerschaftsrecht – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt werden.

Der Beschluss legt weiterhin fest, dass zwischen “legaler und illegaler Migration” klar zu unterscheiden ist. Der Bundestag übernimmt an dieser Stelle gerade nicht die unbestimmten und für weite Interpretationen offenen neuen Begriffe des Migrationspakts “reguläre” und “irreguläre” Migration. Vielmehr ist die Begriffswahl des Bundestags ein deutlicher Verweis auf unsere Rechtsstaatlichkeit und die unanfechtbare Vorrangstellung unserer Gesetze gegenüber den unbestimmten Rechtsbegriffen eines rechtlich unverbindlichen UN-Pakts.

Der Bundestag hält in seinem Beschluss fest, dass aus dem Migrationspakt für Deutschland keine zusätzlichen Verpflichtungen entstehen, den Zugang von Migranten zu Grundleistungen zu verbessern, indem er an der entsprechenden Stelle die Aussage trifft: “Deutschland erfüllt diese Standards bereits vollumfänglich”.

Der Bundestagsbeschluss klärt zum Migrationspakt, dass er einen Beitrag dazu leisten soll, Migration nicht nur stärker zu ordnen und zu steuern, sondern auch zu begrenzen. Im Zusammenhang damit steht die Feststellung, dass die “Grenzen der Integrationsfähigkeit in unserem Land sichtbar” werden. Damit bekennt sich der Bundestag dazu, dass Deutschlands Aufnahmefähigkeit begrenzt ist, und erklärt eine Begrenzung von Zuwanderung als politisches Ziel. Der Bundestag distanziert sich damit klar von einer Auslegung des Migrationspaktes, Migration fördern zu wollen.

Dieser Beschluss ist, weil er die Willensäußerung des gewählten Parlaments ist, die für das demokratische Deutschland maßgeblichste Positionsbestimmung. Denn der Bundestag ist vom Volk gewählt und übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung aus. Die Mehrheitsfindung für diesen Antrag war nur möglich, weil die Werteunion und viele Bürger ihre Sorgen zum Ausdruck brachten.

Da Englisch die maßgebliche Sprache für Verhandlungen auf UN-Ebene ist, wurde der Antrag vollständig ins Englische übersetzt. Er liegt dem UN-Generalsekretär vor. Damit sind die Position des Bundestages und seine Auslegung des Migrationspakts auf internationaler Ebene verfügbar.