Waffenrechtsänderung

Bundestag beschließt Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen

Berlin, 13. Dezember 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

nach einer langen Beratungsphase haben wir  in dieser Woche das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Änderung des Waffenrechts war aufgrund der nach den Anschlägen 2015 in Paris verschärften EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig. Trotz der bereits hohen Standards des deutschen Waffenrechts bestand in einigen Punkten Handlungsbedarf.

Der Gesetzentwurf verfolgt dementsprechend im Wesentlichen drei Ziele:
.    Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden.
.    Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von ihrer Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland – behördlich rückverfolgt werden können.
.    Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden.

Nach intensiven parlamentarischen Beratungen haben wir eine gute Lösung erreicht. Dazu gehören u.a. die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen. Weiterhin wird das waffenrechtliche Bedürfnis Gegenstand der Regelüberprüfung. Im Nationalen Waffenregister wird künftig neben dem privaten Waffenbesitz auch der Umgang mit Schusswaffen durch Waffenhersteller und Waffenhändler registriert. Mit diesen und anderen Regelungen wollen wir einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger erreichen. Zugleich verhindern wir, dass Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt oder unnötig mit Bürokratie belastet werden.

Herzlichst

Ihre ylvia Pantel

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