Viele Fragen offen

Neue EU-Datenschutzgrundverordnung: problematisch für Unternehmen

 

Berlin, 18. Mai 2018

In der Landesgruppensitzung Nordrhein-Westfalen der CDU/CSU-Fraktion war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff zu Gast. Sie referierte zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSVGO), welche viele kritische Stimmen weckt. Die in der neuen europäischen Grundverordnung enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz sind ab dem 25. Mai 2018 verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden. Es bestehen aber viele offene Fragen von Seiten der Unternehmen, Vereinen und Verbände, die befürchten, gegen die Regeln zu verstoßen. Leider sind die Unsicherheiten und Unklarheiten bis heute nicht gelöst. Bundeskanzlerin Merkel brachte kürzlich auf der Kreisvorsitzendenkonferenz in Berlin zum Ausdruck, dass die bisher vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung Probleme entstehen lasse und dass sie sich diesbezüglich mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer zusammensetzen werde. Ich hoffe, dass wir von der Möglichkeit der Entschärfung Gebrauch machen werden. Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff berichtete von der guten Ausführung Bayerns zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung. Das Bayerische Landesamt für
 Datenschutzaufsicht stelle kleinen Unternehmen und Vereinen Handreichungen zur Verfügung, um ihnen die wesentlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung kompakt und verständlich darzulegen.