Verbot von Kinderehen

Bundestagsausschuss berät über Gesetzentwurf

Berlin, 17. Mai 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ging es heute um den „Entwurf eines Gesetztes zur Bekämpfung von Kinderehen“. Zur öffentlichen Anhörung waren sieben Sachverständige geladen, die ihre Stellungnahmen den anwesenden Ausschussmitgliedern und Zuhörern vorstellten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ehemündigkeit bei 18 Jahren liegt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland ist die Zahl der Kinderehen im Jahr 2016 auf 1.500 beziffert worden. Rund 360 dieser Ehen sind mit Kindern unter 14 Jahren eingegangen worden. Kinder gehören nicht vor den Traualtar sondern in die Schule! Eine Verschärfung der derzeitig gültigen Rechtslage ist vor allem mit Blick auf im Ausland geschlossene Ehen notwendig. Das Gesetz soll gewährleisten, dass minderjährige Flüchtlinge unmittelbar nach der Einreise in die Obhut des Jugendamtes genommen werden können.

Ihre

Sylvia Pantel