Verbot von Ehen mit Minderjährigen beschlossen

Junge Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar

Berlin, 2. Juni 2017

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen hat der Bundestag ein Verbot von Ehen mit Minderjährigen beschlossen. Die Minderjährigen-Ehe war bereits Anfang der Legislaturperiode Thema, allerdings handelte es sich damals in ganz Deutschland um ca. 60 registrierte Ehen, wo die Mädchen zwischen 16 und 18 Jahre alt waren und ein Familiengericht die Unbedenklichkeit dieser Ehen bescheinigt hatte. Die derzeitige Entwicklung erfordert jedoch ein schnelles Handeln, denn die Zahl der registrierten minderjährigen verheirateten Mädchen in Deutschland ist zwischenzeitlich rasant angestiegen. Im September 2015 waren 360 unter 14-jährige verheiratete Mädchen in Deutschland registriert, jetzt ist die Zahl auf 630 angestiegen. Ende Juli 2016 lebten knapp 1500 verheiratete Minderjährige in Deutschland.

Künftig haben Ehen bei denen die Ehepartner nicht volljährig sind keinen Bestand, unabhängig davon ob diese im Inland oder Ausland geschlossen wurde. Kinderehen verletzen die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen, vor allem das Recht auf freie Entfaltung, sexueller Selbstbestimmung und auch das Recht auf Bildung. Junge Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar.