Tierwohl und Tierschutz

Das hat der Bundestag jetzt beschlossen

Düsseldorf-Süd, 21. Mai 2021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

wir haben das Töten von Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium verboten. In vielen landwirtschaftlichen Betrieben, die Eier produzieren, wurden bisher männliche Küken getötet. Diesem schrecklichen “Kükenschredddern” haben wir ein Ende gesetzt. Das Töten von Küken aus wirtschaftlichen Gründen ist ab nach dem 31. Dezember 2021 endgültig verboten.Durch Forschung, die durch das Ministerium von Julia Klöckner finanziert wurde, ist es gelungen, Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlüpfen des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden und die Tötung dieser Küken entfällt.
Ebenfalls verabschiedet haben wir das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Schutz von Versuchstieren. Mit der Gesetzesänderung, werden bisher nicht hinreichend umgesetzte Aspekte der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere aufgenommen. Unter anderem wird geregelt, dass Kontrollen von Versuchstiereinrichtungen nach einer Risikoanalyse und ein angemessener Teil der Kontrollen ohne Vorankündigungen erfolgen.

Ihre Sylvia Pantel