Sylvia Pantel mit Kompromiss nur bedingt zufrieden

Bundestag beschließt Reform der Grundsteuer

Freitag, 18. Oktober 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

heute haben wir im Bundestag die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die aktuelle Fassung für verfassungswidrig erklärt und uns eine Frist zur Neufassung bis Ende 2019 gesetzt. Diese Frist haben wir eingehalten. Die Grundsteuer wird 2025 zum ersten Mal nach der neuen Berechnungsgrundlage erhoben. Um die Grundsteuer zu reformieren, mussten wir sicherstellen, dass die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Deshalb haben wir das Grundgesetz geändert, wofür die Koalition aus CDU/CSU und SPD noch Stimmen aus anderen Fraktionen brauchte. Wir mussten deshalb Kompromisse machen.

Ich hatte mich für das Flächenmodell ausgesprochen, das ich für unbürokratisch und mieterfreundlich halte. Auf Wunsch der SPD haben wir leider ein kompliziertes Berechnungsmodell verabschiedet, aber wir haben im Gegenzug eine Öffnungsklausel für die Länder durchgesetzt. Damit können die Länder auf die konkrete Situation vor Ort eingehen und Verwerfungen vermeiden. Außerdem haben wir Abschläge für Baudenkmäler erreicht.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel