SPD möchte Werbeverbot für Abtreibung aufheben

Sylvia Pantel ist entschieden dagegen und stellt die Verlässlichkeit des Koalitionspartners in Frage

 

Düsseldorf-Süd, 8. März 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) vorsieht.

Die in den letzten Tagen von unterschiedlichen Medien thematisierte Absprache zwischen den Fraktionsspitzen von CDU und SPD, welche dieses Vorgehen möglich gemacht hat, halte ich für einen eklatanten Vertrauensbruch, der die Verlässlichkeit unseres Koalitionspartners erneut in Frage stellt. Dass die Fraktionsspitze meiner Partei der SPD dieses Vorgehen durchgehen lässt, enttäuscht mich zutiefst.

Der zwischen SPD und CDU geschlossene Koalitionsvertrag, der in der kommenden Sitzungswoche unterzeichnet werden soll, schließt wechselnde Mehrheiten ganz klar aus. Da jedoch sowohl die Linke und die Grünen als auch die FDP bereits Anträge zur Abschaffung des Werbeverbots vorgelegt haben, steht nun zu befürchten, dass es für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eine Mehrheit im Bundestag geben könnte.

Eine Streichung des § 219a StGB hätte zur Folge, dass Ärzte künftig straffrei für Abtreibungen werben und öffentlich auf ihre Abtreibungstätigkeit hinweisen dürfen. Dies wäre aus meiner Sicht nicht nur ein herber Rückschlag für den Schutz ungeborenen Lebens, sondern käme einem Verrat unserer christlichen Werte gleich.

Mit 2.000 Beratungsstellen in Deutschland steht Frauen, die sich in der Notsituation eines Schwangerschaftskonflikts befinden, schon jetzt ein breites und vorbildliches Netz an Anlaufstellen zur Verfügung. Zusätzliche Informationsangebote, gar von vorwiegend kommerziellem Interesse geleitet, bedarf es daher nicht.

Ich werde mich auch weiterhin für den Erhalt des § 219a StGB und gegen eine Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen einsetzen.

Ihre

Sylvia Pantel