Zur Situation der Flüchtlinge

Spitzen von CDU, CSU und SPD haben in einer Sondersitzung Maßnahmen beschlossen

 

Berlin, 11. September 2015

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben am Sonntagabend eine Sondersitzung zur Situation der Flüchtlinge abgehalten und dabei weitreichende Maßnahmen beschlossen. 6 Mrd. Euro zusätzlich werden für die Schutzsuchenden aufgewandt; Vorschriften vereinfacht, weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt (bisher Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien, sowie die Europäische Union; neu: Albanien, Kosovo und Montenegro) und die Kommunen mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet.
Am vergangenen Wochenende haben wir chaotische Zustände in vielen Städten Europas erlebt. Das Grauen des Bürgerkrieges in Syrien und die Bedrohung durch die Terroristen vom IS treibt immer mehr Menschen dazu, auf gefährlichen Wegen die Flucht nach Europa anzutreten. Deutschland sieht sich einer Herausforderung gegenübergestellt, die bisher ungeahnte Ausmaße annimmt. 
Als stärkste Industrienation Europas stellt sich die Bundesrepublik genau dieser Aufgabe mit geeinten Kräften in Bund, Ländern und Gemeinden. In vielen Städten kamen am Wochenende Züge mit Flüchtlingen an. Freiwillige Helferinnen und Helfer waren im Einsatz, um sie zu versorgen und zu betreuen. Dafür gilt den Freiwilligen unser aller Dank.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen.


Erstens sollen die Fluchtursachen bekämpft und die Nachbarländer stabilisiert werden. Gemeinsam mit den europäischen Partnern und durch verstärktes EU-Engagement, wollen wir unsere internationale Verantwortung wahrnehmen. Dazu sollen die Mittel des Auswärtigen Amtes um jährlich 400 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Bundesregierung wird sich verstärkt dafür einsetzen, eine gemeinsame europäische Lösung zu entwickeln, bei der Lasten gerecht verteilt werden, und Flüchtlinge überall in Europa aufgenommen werden.


Zweitens sollen die Asylverfahren in Deutschland beschleunigt und administrative Probleme beseitigt werden. Dazu zählt auch eine konsequente und schnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern oder ein Beschleunigungsgesetz, das für einen befristeten Zeitraum Möglichkeiten und Wege schafft, von bisher üblichen Verwaltungs- und Verfahrensvorschriften (zum Beispiel bei Bauvorschriften) abzuweichen. Die Bundespolizei erhält 3.000 neue Stellen, die Besetzung der bereits im Frühjahr beschlossenen neuen Stellen im BAMF soll forciert werden. Zusätzlich wird der Bund Länder und Kommunen beim Ausbau von über 150.000 winterfesten Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen unterstützen. Hierfür werden auf Anforderung verfügbare Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Die Überlassung verläuft mietzinsfrei und der Bund übernimmt auch die Kosten für die Herrichtung dieser Plätze.

Drittens werden Anreize abgeschafft und Asylmissbrauch bekämpft. So weit möglich, werden Leistungen nicht mehr durch Bargeld, sondern durch Verteilung von Sachmitteln erbracht. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen wird von sechs auf drei Monate reduziert. In den Ländern des Westbalkans wird Aufklärung betrieben, dass Asyl in Deutschland in der Regel ausgeschlossen ist. Im Gegenzug sollen aber Arbeitsmigrationsprogramme für die Menschen dieser Region, die eine entsprechende Qualifikation haben, eine offizielle und legale Möglichkeit bieten, ihr Glück in Deutschland zu finden und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Im Ergebnis werden die Länder und Kommunen durch zusätzlich 3 Mrd. Euro unterstützt. Der Bund nimmt selbst weitere 3 Mrd. Euro in die Hand um die oben erwähnten Maßnahmen zu finanzieren. Das Ziel der Bundesregierung bleibt dabei weiterhin der ausgeglichene Haushalt.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 14-2015 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter