Schwangerschaftsabbruch: Warum die bisherige Regelung geeignet ist

Unser Grundgesetz schützt ungeborenes Leben, ungeborene Kinder – Die Linkspartei kündigt den Kompromiss der Fristenlösung auf und stellt sich gegen unsere Verfassung

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

mit der Schwangerschaftskonfliktberatung haben wir einen Kompromiss gefunden, der das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Selbstbestimmung der Frau berücksichtigt. Unsere Gesetze stellen diesen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der nun einseitig von der Linkspartei aufgekündigt wird. Die Fraktion Die Linke im Bundestag beantragt alle Paragraphen zum Schwangerschaftsabbruch ersatzlos zu streichen. Es geht der Linkspartei also nicht mehr nur um die Frage des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen. Die Linkspartei fordert mittlerweile die vollständige Streichung des §218, §218a, §218b und §218c, und die Streichung von §219, §219 a und §219 b StGB. Damit wünscht sich die Linkspartei einen völlig deregulierten Abtreibungsmarkt. Abtreibungen dürfen und sollten nicht verharmlosend wie jede andere medizinische Leistung behandelt und angeboten werden. Grundsätzlich halte ich skandalisierende und undifferenzierte Debatten und Anträge über so weitreichende und tiefgreifende Entscheidung von Frauen für unangebracht.  In meiner Rede habe ich für die CDU/CSU deutlich gemacht, warum das Recht auf Leben für uns zu keiner Zeit zur Disposition steht: “Der Schwangerschaftsabbruch darf nicht zu einem leichtfertigen Entschluss werden, der dann als ein zusätzliches Instrument der Schwangerschaftsverhütung gesehen werden kann. Unsere Gesetze orientieren sich an der Menschenwürde, dem Schutz des ungeborenen Kindes und der Selbstbestimmung der Frau – und nicht an dem Wunsch nach medialer Aufmerksamkeit durch radikal lebensfeindliche Forderungen, die auch noch das Grundgesetz infrage stellen.”

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel