Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Präventiver Ansatz um Frauen und Mädchen im Ausland zu schützen

Berlin, 12. Februar 2021

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein grausames Verbrechen. Leider wird sie in bestimmten Kulturkreisen oft während Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Was können wir tun, um Mädchen gerade auch aus Deutschland davor zu schützen? Der Bund hat diese Tat unter Strafe gestellt und nun zusätzlich einen Schutzbrief entwickelt, den die Familien und die Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollten, um diese Information zu verbreiten und die betroffenen Mädchen zu schützen. So ein ähnliches Informationsblatt haben wir in Düsseldorf schon vor Jahren initiiert, damals parteiübergreifend mit Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP). Es ist richtig, dass ab sofort ein bundesweiter Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung über rechtlichen Folgen dieser abscheulichen Tat informiert: In Deutschland ist die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung eine Straftat, die mit bis zu 15 Jahren Haftstrafe geahndet wird. Weibliche Genitalverstümmelung wird auch bestraft, wenn sie im Ausland durchgeführt wird. Dieser Flyer hat die Größe eines Reisepasses, sodass er auf Reisen handlich mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief in andere Sprachen – neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen erhältlich sein. Dieser Schutzbrief ist ein präventiver Ansatz, der Frauen und Mädchen vor Straftaten im Ausland schützen soll.

Online finden Sie den Schutzbrief unter: www.bmfsfj.de/fgm-schutzbrief