Schneller und einfacher Familienleistungen beantragen

Digitaler Datenaustausch zwischen Standesamt, Krankenkasse, Rentenversicherung und Elterngeldstelle geplant

Düsseldorf-Süd, 8. November 2020

Die Beantragung von Familienleistungen wird durch ein neues Gesetz digitalisiert und bürgerfreundlicher. Das Gesetz sieht vor, dass man künftig die Geburtsurkunde, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen in einem Verfahren beantragen kann. Das kann ermöglicht werden, wenn die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung die Daten untereinander austauschen dürfen. Eltern können nach der Geburt ihres Kindes diesem Austausch zustimmen, wodurch dann mehrere Nachweispflichten entfallen und die vorgenannten Leistungen in einem digitalen Kombiantrag angefragt werden können.