Rundbrief – Nr. 5

_MG_9107Sylvia Pantel berichtet persönlich über ihre Arbeit als Bundestagsabgeordnete:
– Abgeordnetenentschädigung
– Zuwanderung
– Opfer von Ausbeutung und Gewalt in Jugendheimen
– neue Facebook-Seite

Berlin, 21. Februar 2014

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

diesen Berliner-Rundbrief möchte ich direkt mit einem Thema beginnen, das in der öffentlichen Debatte meist zunächst Empörung, zumindest aber Emotionen auslöst.
Die Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung sowie des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung geeinigt. Über die Höhe der Entschädigung hatte bereits 1990 ein Rat unabhängiger Persönlichkeiten beraten. 1995 wurde beschlossen, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Entlohnung von Bundesrichtern zu orientieren. Dies wird nun umgesetzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass die Diäten in zwei Schritten bis Januar 2015 auf das Gehalt eines Bundesrichters steigen. Danach soll die Entwicklung der Diäten an das allgemeine Lohnniveau gekoppelt werden. Der Rentenanspruch, den ein Abgeordneter bei 26 Jahren im Bundestag maximal erreichen kann verringert sich auf 65 % seiner Bezüge (pro Jahr Abgeordnetentätigkeit baut ein Mitglied des Bundestages 2,5 % Rentenansprüche auf).
Bei der Regelung der Abgeordnetenentschädigung geht es um eine vernünftige Besoldung, die den Abgeordneten in seinen Entscheidungen möglichst unabhängig macht.
Der Vorwurf der Selbstbedienung wird dabei dadurch entkräftet, dass die Abgeordnetenentschädigung zukünftig an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt wird. Ich hätte mir gleichwohl eine langsamere Anpassung der Höhe der Entschädigung an das Gehalt eines Bundesrichters gewünscht.

In einem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herrn Dr. Schmidt konnte ich mich aus erster Hand über die bestehenden Probleme in Fragen der Zuwanderung informieren. So steigt die Zahl der Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, seit 2008 wieder. 2008 wurden noch rund 28.000 Erst- und Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt, 2013 lag die Zahl der Anträge bei rund 127.000. Damit steigt auch die Bearbeitungsdauer der Asylverfahren. Das liegt weder im Interesse der Antragsteller, noch im Interesse von Bund, Ländern und Kommunen, die gemeinsam die Kosten des Asylsystems tragen.
Auch die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik beschäftigte sich in dieser Woche mit der Frage der Zuwanderung nach Deutschland. Dass hier differenzierte Antworten gefunden werden müssen, wird bei den  Stichworten „Fachkräftemangel“ und „Asylmissbrauch“ deutlich.
Wir brauchen qualifizierte Zuwanderung und wir müssen Flüchtlingen den nötigen Schutz geben. Flüchtlinge müssen die Möglichkeit haben, auf eigenen Beinen zu stehen und damit auch unsere Gemeinschaft zu bereichern.
Gleichzeitig muss der Missbrauch unseres Asylrechts und der Missbrauch der europäischen Freizügigkeit zulasten unserer Sozialkassen verhindert werden. Dazu zählt der Ausschluss von Sozialleistungen in den ersten Monaten des Aufenthaltes in Deutschland genauso wie Wiedereinreisesperren, für Menschen, die regelmäßig im Winter nach Deutschland einreisen, ohne in ihrer Heimat eigentlich verfolgt zu sein.
Nur die konsequente Durchführung bestehender Gesetze führt in den Herkunftsländern zu dem notwendigen Signal, so dass Schlepperbanden nicht weiter auf Kosten von armen Menschen verdienen.

Der Medienrummel um die Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch dieser Woche war groß. Im Innenausschuss selbst stand die Aufarbeitung der Vorgänge um das Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten Edathy im Fokus. Die Fragen „Wer hat was gewusst?“ und „Wer hat wen, wann und worüber informiert?“ werden den Bundestag wohl noch einige Zeit beschäftigen. Diese Fragen dürfen jedoch nicht die konstruktive, inhaltliche Zusammenarbeit in der Koalition blockieren. Und so beschäftigte sich der Familienausschuss in dieser Woche unter anderem mit den Fragen, was zum Schutz unserer Kinder gesetzlich geändert werden muss. Für mich ist klar, dass Bilder von nackten Kindern nicht dem Kommerz dienen dürfen. Es geht zuallererst um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Gewalt. Wir brauchen klare Regeln, aber keine Kriminalisierung der Verwendung von privaten Fotos.
Des Weiteren beschäftigte sich der Familienausschuss mit dem erhöhten Mittelbedarf für den „Fonds Heimerziehung“. In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR sind die Zahlen wesentlich höher. Der Fonds entschädigt Opfer von Ausbeutung und Gewalt in Jugendheimen und wird im Westen vom Bund, den Ländern sowie den Kirchen, im Osten vom Bund und den Ländern finanziell ausgestattet. Nun muss eine Lösung gefunden werden, da der Bedarf in den neuen Bundesländern weit über der zunächst veranschlagten Höhe liegt, was auf die unerwartet hohe Zahl von Betroffenen zurückzuführen ist.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:
ich habe mich entschlossen eine neue Facebook-Seite anzulegen. Einige Monate, nachdem ich neu in den Bundestag eingezogen bin, muss ich feststellen, dass es mir zeitlich nicht mehr möglich ist, meine bisherige Facebook-Seite ordentlich zu pflegen und auf die zahlreichen Nachrichten, die ich hier erhalte zu reagieren. Das hat der Eine oder Andere sicherlich schon an einer ausbleibenden Antwort gemerkt. Hierfür bitte ich um Nachsicht.
Meine neue Seite wird nun hauptsächlich von meinen Mitarbeitern mit Inhalten versehen. Selbstverständlich werde auch ich persönlich versuchen immer wieder etwas zu posten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auch auf meiner neuen Facebook-Seite treu bleiben.

Ich wünsche Ihnen ein gutes und erholsames Wochenende!

Herzlichst, Ihre Sylvia Pantel