Reform der Grundsteuer

Bundestag muss verfassungsgemäße Regelung erarbeiten

 

Berlin, 18. Mai 2018

Auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Finanzen nahm ich an dem Fachgespräch hinsichtlich der Neuregelung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts teil. Zusammen mit Vertretern von Verbänden – u. a. kommunale Spitzenverbände, Wirtschaftsverbände und NABU – wurde über die Reform der Grundsteuer diskutiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ist die der Grundsteuer zugrundeliegende Einheitsbewertung verfassungswidrig. Eine Neuregelung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland und zur Sicherung der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen, sollte der Bund hier schnell die Initiative ergreifen. Ziel muss sein, eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, nach Möglichkeit das sogenannte „Flächenmodell“ bei der Reform der Grundsteuer zu favorisieren. Dabei soll die Grundstücksfläche mit einem Äquivalenzfestbetrag pro Quadratmeter in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Für alle Gebäude, gewerbliche wie zu Wohnzwecken genutzte, würde eine Gebäudefläche unter Berücksichtigung der Geschosszahl errechnet und ebenfalls mit einem festen Äquivalentbetrag versehen. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage würden die beiden errechneten Beträge addiert.