Paketzusteller vor Sozialversicherungsbetrug schützen

Bundestag diskutiert über Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung

Berlin, 17. Oktober 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Bundestag haben wir heute über unseren Gesetzentwurf zur Nachunternehmerhaftung bei Kurier-, Express- und Paketdiensten debattiert. Wir wollen die Zusteller vor Sozialversicherungsbetrug schützen. In Nordrhein-Westfalen hat die CDU-geführte Regierung schon 2018 auf das Problem hingewiesen.

Leider kommt es in der Paketbranche häufig vor, dass Zustelldienste Subunternehmen mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragen, die wiederum andere Subunternehmen beauftragen – und so weiter. Durch diese Auftragsketten können unseriöse Firmen ihre Verantwortung für die Entrichtung von Sozialbeiträgen für ihre Mitarbeiter verschleiern. Der Paketzusteller hat dann das Nachsehen.

Mit diesem Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass sich keine Firma mehr hinter einer Auftragskette verstecken kann. Gleichzeitig wollen wir seriöse Unternehmen nicht mit Bürokratie belasten und führen daher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für sie ein. Die Firmen können sich überprüfen lassen und werden von der Haftung freigestellt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel