Neutralität

Erscheinungsbild von Beamten:  Religiöse oder weltanschauliche Merkmale können jetzt untersagt werden

Berlin, 7. Mai 2021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Religiöse oder weltanschaulichen Symbole, Zeichen oder Kleidung gehören nicht zum Erscheinungsbild des neutralen Beamten. Das neue „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten“, das wir am 24. April im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, ist für die Neutralität eines Staatsdieners erforderlich. Es ermöglicht „religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbildes“ von Beamtinnen und Beamten einzuschränken oder zu untersagen. Unser Staat ist neutral und seine Beamtinnen und Beamten sind seine Repräsentanten. Durch das Neutralitätsgebot soll eine unparteiische Berufsausübung gewährleistet sein, unabhängig von der eigenen Weltsicht oder religiösen Einstellung. Wenn Beamte, wie Richter, Polizisten oder Lehrer dennoch religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Kleidung tragen, kommunizieren sie Parteilichkeit und fehlende Neutralität. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben und an diesem Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel