Bundestag berät über Mietrechtsanpassungen und Mietwohnungsneubau
Berlin, 19. Oktober 2018
Am Freitag fanden im Bundestag die ersten Beratungen der Gesetzentwürfe zur Anpassung des Mietrechts und zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus statt.
Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete soll neu geregelt werden: Für die Dauer von 5 Jahren dürfen in angespannten Wohnungsmärkten jährlich nur noch 8% statt 11% der Kosten auf die Miete umgelegt werden.
Gleichzeitig soll es ein vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen bis 10.000 Euro für private Kleinvermieter geben. Die umzulegenden Kosten einer Modernisierung könnten jetzt ohne bürokratischen Aufwand berechnet werden.
Dem bewussten „Herausmodernisieren“ von Mietern soll hingegen einen Riegel vorgeschoben werden. Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen dazu missbrauchen, Mieter aus ihren Wohnungen zu vertreiben, drohen vielleicht bald Ordnungsgelder und Schadensersatzansprüche.