Mutterschutz für selbstständige

Bundestag beschließet Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung

Berlin, 17. Februar 2017

Der Mutterschutz wurde weiter verbessert. In Zukunft können auch die Mütter, die privat krankenversichert und selbstständig erwerbstätig sind sowohl wenige Wochen vor sowie nach der Entbindung in den Mutterschutz gehen. Die Krankenkassen bieten den Müttern für diesen Zeitraum eine finanzielle Absicherung. Dies wurde in dieser Woche im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG) beschlossen.