Mütterrente: Erziehungszeiten vor 1992 berücksichtigt

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Bundeskabinett verabschiedet Rentenpaket

Berlin, 5. September 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Letzte Woche wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts der Rentenpakt verabschiedet. Dieser wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist ein wichtiger Schritt in eine langfristig stabile Alterssicherung.

Dafür wird ein Demografiefonds eingerichtet, der im Bundeshaushalt von 2021 bis 2024 mit jährlich 2 Milliarden Euro aufgebaut wird, um die Beitragssatzobergrenze zu sichern. Insgesamt garantieren wir bis zum Jahr 2025 ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent und einen Rentenbeitragssatz von höchstens 20 Prozent.

Ich freue mich besonders, dass der Rentenpakt auch in Bezug auf die Mütterrente eine deutliche Verbesserung bringt. Die Anrechnung eines weiteren halben Jahres Kindererziehung für Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern ist ein richtiger Schritt zur Herstellung von Gerechtigkeit bei der Rente für Mütter und Väter.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel