Milliardenschweres Entlastungspaket für Familien beschlossen

Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird angehoben.

Berlin 18. Juni 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Familien sind das wichtigste Fundament einer gut funktionierenden Gesellschaft. Sie zu fördern und zu schützen sind für mich die wichtigsten Aufgaben des Staates. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um Familien mit Kindern zu unterstützen. Mit uns wurde der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung eingeführt, die wir mit hohen finanziellen Mitteln ausgebaut haben. Um auch die Erziehungsleistung der Eltern zu unterstützen, haben wir das Elterngeld und das Betreuungsgeld eingeführt. Wir wollen, dass die Eltern selbst entscheiden können, und unterstützen alle Familienmodelle.

In dieser Woche haben wir ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Wir haben weitere Schwerpunkte in unserer familienfreundlichen Politik gesetzt und gleichzeitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. Familien werden damit über ein höheres Einkommen verfügen. Den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben wir angehoben.

Es wird der steuerliche Grundfreibetrag für alle Bürgerinnen und Bürger, das Existenzminimum, bis 2016 auf 8.652 Euro erhöht. 2016 beträgt der Kinderfreibetrag 4.608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird erhöht und 2016 monatlich 190 Euro für das erste und zweite Kind, 196 Euro für das dritte Kind und 221 Euro für das vierte und weitere Kinder betragen. Alle diese Maßnahmen sind wichtig für alle Familien, unabhängig vom Einkommen. Nach geltendem Recht prüfen die Steuerbehörden in jedem Fall, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger sind, um die jeweils beste Lösung für Familien zu erreichen.

Eltern mit niedrigem Einkommen können einen Kinderzuschlag beantragen. Er wird ab Juli 2016 auf 160 Euro angehoben. Erstmals seit elf Jahren steigt auch rückwirkend ab Januar 2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro. Der Gesamtbetrag richtet sich künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag noch einmal um jeweils 240 Euro. Um diesen Betrag werden die zu versteuernden Einkünfte gesenkt.

Gleichzeitig setzen wir mit dem Abbau der kalten Progression, die eintritt, wenn nach einer Lohnerhöhung aufgrund der höheren Lohnsteuer nicht mehr Geld im Beutel bleibt, eine alte weitere Forderung der Union um. Mit diesem umfassenden Gesetz können wir Familien und Arbeitnehmer um über 5 Milliarden Euro steuerlich entlasten, ohne andere Steuern zu erhöhen oder neue Schulden zu machen. Mehr Unterstützung für Familien und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger – das sind unsere Markenzeichen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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