Mietpreissteigerungen bremsen

Bundestag beschließt Gesetz zur Mietpreisanpassung

Berlin, 30. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

mit dem Beschluss des Mietrechtsanpassungsgesetzes stärken wir die „Mietpreisbremse“ in Gegenden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten. Zugleich schützen wir Mieter vor hohen Modernisierungskosten, die vom Vermieter auf sie umgelegt werden. Ersteres erfolgt insbesondere durch die Einführung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht des Vermieters zu Ausnahmen von der zulässigen Miethöhe. Ferner soll für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit der Umlage der Modernisierungskosten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von 11 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr gesenkt werden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel