Mietpreisbremse soll bezahlbares Wohnen ermöglichen

Mieten von Bestandswohnungen dürfen nur noch maximal auf 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden. Die Kosten für einen Markler trägt der Vermieter.

von Sylvia Pantel

 

Berlin, 7. November 2014

Die Mietpreisbremse soll bezahlbares Wohnen ermöglichen. Ab 2015 sollen bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohngebieten, die Mieten maximal auf 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden können. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten abgedämpft und der Mieter vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen geschützt.

Die Länder müssen diejenigen Gebiete festlegen in der eine „angespannte Wohnungssituation“ herrscht. Für Gebiete, die nicht festgelegt wurden, gilt die Mietpreisbremse nicht.

Um die Situation für Wohnungssuchende und Mieter zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 der Einführung der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen zugestimmt. Diese sollen bereits 2015 in Kraft treten.

Bislang galt, dass Mieter die Provision der Immobilienmakler zahlen, unabhängig davon, ob sie diese beauftragt haben oder nicht. Wohnungssuchende können auch auf eigene Initiative versuchen, eine passende Wohnung zu finden. Da aber heutzutage in Ballungsgebieten bezahlbare Wohnungen Mangelware sind, werden freie Mietobjekte häufig nur noch über Wohnungsmakler angeboten. Wohnungssuchende haben keine realistische Chance auf eine provisionsfreie Wohnung. Gerade bei Massenbesichtigungen sind die Vermittlertätigkeiten auf ein Minimum beschränkt. Es darf nicht sein, dass Mieter die maximal gesetzliche Maklercourtage bezahlen müssen, also zwei Nettokaltmieten, ohne jemals einen Vermittler beauftragt zu haben. Die Stärkung des Bestellerprinzips liegt im Interesse der Mieter. Ich halte es für richtig, dass derjenige der kostenpflichtige Dienste veranlasst, im Ergebnis auch für die entstandenen Kosten aufkommt.

Neubauten und modernisierte Mietobjekte sind von der Mietpreisbremse ausgenommen, um die Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt nicht zu gefährden. Der Anreiz für Investitionen im Wohnungsneubau wird also nicht beeinträchtigt.

Informationen zur Mietpreisbremse.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 18. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter