Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig?

Abgeordnete von CDU und FPD klagen

Berlin, 7. Mai 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am 6. Mai 2020 hat ein Großteil der CDU-Bundestagsabgeordneten gemeinsam mit den FDP-Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf Normenkontrolle des Mietendeckels beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.

Mit der sog. abstrakten Normenkontrollklage vor dem BVerfG können die Antragsteller – unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit – die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen.

Damit fordern wir das höchste deutsche Gericht auf zu überprüfen, ob der Mietendeckel, der vom Berliner Senat trotz verfassungsrechtlicher Bedenken am 30. Januar 2020 beschlossen wurde, gegen das Bundesrecht verstößt.

Ich unterstütze diese Initiative im Bundestag, da der Mietendeckel in Berlin langfristig dazu führt, dass insgesamt weniger gebaut wird, sich die Bausubstanz durch fehlende Investitionen verschlechtert und Bauherren und Vermieter zudem weniger Geld für Sanierungen (auch energetische) ausgeben.

Nach dem Mietendeckel dürfen Vermieter auch nur einen sehr kleinen Teil ihrer Investitionen auf den Mietpreis schlagen, wodurch kaum noch Sanierungen stattfinden werden. Dadurch verschlechtert sich die Wohnsubstanz und somit die Wohnsituation von Mietern langfristig.

Mit dem Antrag auf Normenkontrolle des Mietendeckels soll Rechtsklarheit hergestellt werden. Mietrecht ist Bundesrecht – Darüber darf sich ein Bundesland nicht einfach mit eigenen Regelungen hinwegsetzen. Der Mietendeckel ist das falsche Instrument und gehört deshalb abgeschafft.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel