Meine Ablehnung der „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ und „Einschränkung von Grundrechten“

Sylvia Pantel erläutert die Grunde für Ihr “Nein”

Düsseldorf-Süd, 10. September 2021

Die weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollten endlich beendet werden, zumal bei der immer höher werdenden Impfquote. Deshalb ist es umso schwerwiegender, dass nicht ausreichend Zeit zur Diskussion der Gesetzesänderungen gewährt wurde. Dementsprechend habe ich eine neuerliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgelehnt.

In einer namentlichen Abstimmung über die Gesetzesteile „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ (Art. 12) und „Einschränkung von Grundrechten“ (Art. 13) habe ich mit „Nein“ gestimmt.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe dafür erläutern. Die neuerlichen Änderungen des IfSG ermöglichen weitreichende Eingriffe in die Grundrechte unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. 

Dabei geht es im Wesentlichen um vier Punkte:

  1. Die Einreise nach Deutschland ist nur mit Impfnachweis, negativem Test oder Genesungsnachweis möglich.
  2. Grundlage der Pandemiefeststellung ist jetzt die Hospitalisierungsrate, also die Frage nach Versorgungsmöglichkeiten in Krankenhäuser und damit ein Abkehr von der 7-Tage-Indizenz.
  3. Die Bundesländer können trotz Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, weiterhin eine solche Ausnahmelage beschließen und weiterhin Maßnahmen ergreifen, die in die Grundrechte eingreifen.
  4. Arbeitgeber dürfen von Arbeitnehmern den Impfstatus erfragen und dann über die Art und Weise der Beschäftigung und des Beschäftigungsverhältnisses entscheiden.

Obwohl ich die Abkehr von der 7-Tage-Indizenz sowie die Möglichkeit der Bundesländer, regional differenzierte Regelungen zu treffen, grundsätzlich begrüße, halte ich die Möglichkeit für einzelne Bundesländer, eine Art „Ausnahmezustand“ zu verhängen für sehr bedenklich, gerade im Hinblick auf unser Grundrechte.

Diese ganze Problematik verdeutlicht der 4. Punkt:

Das Abfragerecht des Arbeitgebers über den Impf- und Serostatus seiner Angestellten stellt einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte dar, vor allem in das Arbeitsrecht und die Rechte der Arbeitnehmer. Ob und wie eine Verweigerung zur Auskunft über den Impfstatus behandelt werden soll, ist unklar. Es wird aber die Möglichkeit gegeben, Menschen, die nicht geimpft sind (auch solche die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Allergie oder Unverträglichkeit mit dem Impfstoff nicht geimpft werden können und dürfen) in der Folge zu versetzen, den Arbeitsbereich einzuschränken, möglicherweise das Arbeitsverhältnis zu beenden oder den Lohn zu kürzen. Die Regelung ist so unklar, dass vielen Dingen Tür und Tor geöffnet wird, die wohl jahrelang die Arbeitsgerichte beschäftigen könnten.

Hinzu kommt andererseits, dass Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen, in den meisten Fällen kein Interesse an der Abfrage des Impfstatus haben. Bei dem derzeit vorherrschenden Personalmangel in dieser Branche, aber auch in Kitas und Schulen, kann in der Praxis auch auf nicht-geimpftes Personal nicht verzichtet werden.

Zusammenfassend wurde es erneut verpasst, die zur Diskussion stehenden Änderungen des IfSG ausführlich und in einem geordneten Verfahren zu besprechen. Ein Zustand, über den zu Beginn der Pandemie aufgrund der Eile noch hinweggesehen werden konnte, der jetzt jedoch nicht mehr nachvollziehbar ist. Dadurch wird die Einschränkung der Grundrechte unsere Bürger mit sehr weitreichenden Folgen möglich. Daher habe ich gegen diese Änderungen gestimmt.