Mehr Rente für Spätaussiedler?

Zur Zeit ist die Anrechnung von Ansprüchen aus dem Herkunftsland begrenzt

Berlin, 10. April 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Situation der Spätaussiedler in Deutschland ist ein Thema, um das sich die Union seit jeher in besonderer Weise kümmert. Daher war ich gerne beim diesjährigen Jahresempfang des Bundes der Vertriebenen in Berlin.

Der Präsident des Verbands, Bernd Fabritius, betonte in seiner Rede die besondere Rolle der Spätaussiedler in Deutschland, denn die zahlreichen Vereine und Verbände der Spätaussiedler tragen nicht nur zum gesellschaftlichen Leben in Deutschland bei, sondern sie setzen sich ebenfalls für die Verständigung mit unseren östlichen Nachbarn ein.
In seiner Rede sprach Bernd Fabritius jedoch auch ein Problem an: die Rente. Aufgrund des zur Zeit geltenden Fremdrentengesetzes, sind die Anrechnungsmöglichkeiten von Rentenansprüchen aus dem Herkunftsland begrenzt. Dies kann dazu führen, dass Rentenansprüche aus dem Ausland nicht in voller Höhe bei der Rente in Deutschland berücksichtigt werden können. Zur Zeit arbeiten die „Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten“ und die „Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales“ an einer Lösung. In dem Prozess steht die Gruppe in engem Kontakt mit dem Bund der Vertriebenen und den Landsmannschaften der Siebenbürger Sachsen, der Deutschen aus Russland und der Banater Schwaben. Außerdem hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein rechtswissenschaftliches Gutachten zum Fremdrentengesetz in Auftrag gegeben. Ich unterstütze diese Arbeit sehr und denke, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel