Mehr Rechte für Privatkunden

Verbraucher sollen bei Vertragsabschluss und Kündigung besser geschützt werden

Berlin, 26. Februar 2021

Der Bundestag berät zur Zeit ein Gesetz, das mit zahlreichen Regelungen Verbraucher besser schützen soll. Folgende Regelungen soll das Gesetz beinhalten:

  • Verträge sollen sich nicht mehr automatisch verlängern, wenn eine Kündigungsfrist verstrichen ist. Verträge können nur noch zwischen drei Monaten und einem Jahr verlängert werden, wenn das Unternehmen den Kunden spätestens zwei und frühestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen hat.
  • Verträge dürfen nur dann eine Mindestvertragslaufzeit von über einem (maximal zwei) Jahren haben, wenn das Unternehmen auch einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit anbietet. Der einjährige Vertrag darf pro Monat maximal 25% mehr kosten als ein zweijähriger Vertrag.
  • Die Kündigungsfrist soll (abgesehen von Versicherungsverträgen) von drei Monaten auf einen Monat vor Vertragsende verkürzt werden.
  • Telefonwerbung darf nur bei Einwilligung der Verbraucher erlaubt sein. Diese Einwilligung müssen Unternehmen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.
  • Lieferverträge, z.B. für Strom oder Gas, dürfen nicht mehr per Telefon abgeschlossen werden. Verbraucher müssen einen Vertrag per Mail oder Brief erhalten. Der Vertrag ist erst dann wirksam, wenn er auch per Mail oder Schreiben bestätigt wurde.