Mehr Rechte für die Verbraucher: Musterfeststellungsklage

Betroffene des Diesel-Skandals können Neuregelung nutzen

Berlin, 15. Juni 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben bei den Gesprächen zur Einführung einer Musterfeststellungsklage eine Einigung erzielt. Verbraucher sollen künftig durch Musterprozesse gegen Unternehmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag hat die Einführung der Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit können Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen, ohne den Prozess selbst führen zu müssen. Das können nun Verbraucherschutzverbände übernehmen.

Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten. Betroffene des VW-Abgas Skandals, die manipulierte Diesel-Autos gekauft haben und deren Ansprüche Ende 2018 verjähren, können somit noch zu dem Vorteil einer Musterfeststellungsklage kommen.

Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten gerne gleichzeitig mit diesem Gesetz noch eine Soforthilfe für das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen bei der Datenschutzgrundverordnung eingeschlossen, aber das war mit der SPD leider nicht möglich. Allerdings sind wir uns in der Koalition einig, uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnungsmissbrauch zu kümmern, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist.

Herzlichst Ihre Sylvia Pantel