Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenversorgung und -vergütung

Sylvia Pantel zur Arbeitssituation freiberuflicher Hebammen

 

Düsseldorf-Süd, 20. September 2017

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

seit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag begleite ich die Anliegen der freiberuflich tätigen Hebammen. Als Mutter von fünf erwachsenen Kindern weiß ich, dass die Geburt eines Kindes ein wichtiges, wenn nicht sogar das wichtigste Ereignis im Leben eines Menschen ist. Ich habe daher großes Verständnis für die Besorgnis der Bürger in Bezug auf die freie Wahl des Geburtsortes und setze mich für eine gute und flächendeckende Versorgung und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen ein. Bei der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien leisten Hebammen einen unverzichtbaren Beitrag. Sie sind eine wertvolle Stütze für Menschen in den so bedeutsamen Lebensphasen der Familienplanung, der Schwangerschaft, der Geburt und auch darüber hinaus. In der aktuellen Legislaturperiode haben wir bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für Hebammen zu verbessern.

Finanzielle Entlastung von Hebammen

Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FQWG) wurden Regelungen beschlossen, welche die Hebammen im Hinblick auf steigende Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherung finanziell entlasten. Hebammen mit geringen Geburtenzahlen erhalten für die Zeit ab dem 1. Juli 2014 einen befristeten Vergütungszuschlag auf bestimmte Abrechnungspositionen. Davon profitieren Hebammen, die Hausgeburten betreuen, freiberuflich in Geburtshäusern tätig sind, sowie Beleghebammen, die in der 1:1-Betreuung arbeiten. Geregelt ist außerdem, dass Hebammen ab dem 1. Juli 2015 einen Zuschlag zur Berufshaftpflichtprämie (Sicherstellungszuschlag) erhalten, wenn sie die zu vereinbarenden Qualitätsanforderungen erfüllen und aufgrund zu geringer Geburtenzahlen durch die Prämie finanziell überfordert sind. Ausgezahlt wird der Sicherstellungszuschlag seit Januar 2016. Erhöht sich der Haftpflichtprämie, steigt automatisch auch der Auszahlungsbetrag. 2.600 freiberufliche Hebammen haben den Sicherstellungszuschlag laut GKV-Spitzenverband bisher beantragt (Stand: 11. August 2017). Die Auszahlungssumme beläuft sich bereits auf rund 12,6 Mio. Euro.

Da sich der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände hinsichtlich der Vergütungsfragen jüngst nicht einigen konnten, stimmte die einberufene Schiedsstelle am 5. September 2017 mehrheitlich für einen gemeinsamen Antrag des Bundes freiberuflicher Hebammen (BfHD) und des GKV-Spitzenverbandes. Dieser sieht eine deutliche Anhebung der Leistungsvergütung um 17% vor sowie strukturelle Änderungen mit der Möglichkeit für Beleghebammen, weitere Leistungen wie ein drittes Vorgespräch in der Schwangerschaft, Einzelunterweisung zur Geburtsvorbereitung abzurechnen.

Stabilisierung der Haftpflichtprämien

Das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VSG), das im Juli 2015 in Kraft getreten ist, regelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen stellen können. Dies soll zu einer langfristigen Stabilisierung  die Versicherungsprämien beitragen und die Hebammen entlasten. Zudem wird sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und dessen Familie weiterhin die erforderliche Unterstützung erhalten. Auf Basis der geänderten Gesetzeslage haben der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern zum Juni 2017 eine Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrages bis Mitte 2021 zu guten Konditionen vereinbart. Das schafft Planungssicherheit für freiberuflich tätige Hebammen.

Hebammenversorgung in den Krankenhäusern

Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen in der stationären Hebammenversorgung ist originäre Aufgabe der Krankenhäuser, die auch für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Hebammen Sorge zu tragen haben. So liegen der Einsatz von Personal und die Personalplanung in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses. Auch wenn sich der Anteil an teilzeitbeschäftigten Hebammen deutlich erhöht hat, ist die Zahl an in den Krankenhäusern festangestellten Hebammen seit 1991 stetig gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt hat sich bei in etwa gleicher Geburtenzahl die Anzahl an festangestellten Hebammen von 7.843 im Jahr 2001 auf 9.081 im Jahr 2015 um 16% erhöht. Die Zahl der Beleghebammen ist um 10,5% von 1.663 auf 1.838 gestiegen.

Längere Hebammenunterstützung für Familien

Mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz wurde der Zeitraum der Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung um vier auf zwölf Wochen verlängert, wobei eine weitere Verlängerung auf ärztliche Anordnung hin möglich ist.

Verbesserung der Datenlage zur Hebammenversorgung

Zur Verbesserung der Datenlage zur Hebammenversorgung wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Aktivitäten unternommen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der Hebammenhilfe in Auftrag gegeben, das im Mai 2012 veröffentlicht wurde und einen detaillierten Blick in die Versorgungslage mit Hebammenleistungen in Deutschland ermöglicht. Seit dem Berichtsjahr 2011 werden Hebammen außerdem im Mikrozensus gesondert erfasst. Auf diese Weise ist eine Differenzierung der Beschäftigungsverhältnisse der Hebammen in Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit sowie in selbständige und angestellte Tätigkeit und nach durchschnittlicher Wochenarbeitszeit (sowie Differenzierung nach Teilzeit/Vollzeit) möglich.

Im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) wurde eine Ausweitung der amtlichen Statistik (KG 2) zur Erfassung der Geburten nach dem Ort der Geburt vereinbart. In Umsetzung dieser Vereinbarung wird nun die außerklinische Geburt nach dem Ort der Geburt (Geburtshaus, Hausgeburt, ärztlich geleitete Einrichtung) statistisch erfasst.

Zusätzlich hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten zu den Ursachen von Geburtsschäden bei von freiberuflichen Hebammen betreuten Geburten in die Wege geleitet. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sollen Anfang 2018 vorliegen und wertvolle Erkenntnisse für die Qualitätssicherung in der Geburtshilfe liefern.

Leitlinienentwicklung im Bereich der Geburtshilfe

Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe IMAG wurden verschiedene Forschungsbedarfe zum Themenbereich Geburtshilfe identifiziert. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt zur Verbesserung der Qualitätssicherung insbesondere die Erarbeitung einer hochwertigen interdisziplinären Leitlinie zur Geburtshilfe durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF. Deutlich wurde, dass zwei getrennte Leitlinien erforderlich sind: zur vaginalen Geburt sowie zum Kaiserschnitt. Vier konkrete Forschungsvorhaben zur Auswertung des aktuellen Forschungsstandes zu Kaiserschnitten wurden Mitte Januar 2017 veröffentlicht, wobei die Ergebnisse der Studien in eine interdisziplinäre S3-Leitlinie „Kaiserschnitte“ einfließen, die derzeit von den zuständigen Fachgesellschaften erarbeitet wird.

Herzlichst,

Ihre Sylvia Pantel