Gefängnisstrafen bei einer Genitalverstümmelung im Ausland
Düsseldorf-Süd, 10. Oktober 2020
Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,
schon als Ratsfrau in Düsseldorf habe ich mich mit dem Thema der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen befasst. TERRES DES FEMMES hat nun eine Prognose vorgestellt, nach der mindestens 70.000 Frauen hierzulande von Genitalverstümmelung betroffen sein könnten und weitere 17.600 Mädchen gefährdet seien. Auf kommunaler Ebene haben wir dazu bereits viel getan, um die Beschneidung von in Deutschland lebenden Mädchen zu verhindern. Mit dem „Runden Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen und Frauen“ wird gemeinsam mit Beratungsstellen auf das Problem aufmerksam gemacht. Darüber hinaus muss aber auch die Präventionsarbeit in Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Fortbildungen verstärken werden.
Auf Bundesebene haben wir einiges beschlossen: So werden seit dem 1. Januar diesen Jahres Hebammen gezielt im Umgang mit Frauen, die von einer weiblichen Genitalverstümmelung betroffen sind, geschult. Eine recht neue Regelung im Passgesetz sieht außerdem vor, dass Personen, die eine weibliche Genitalverstümmelung im Ausland planen, der Pass entzogen werden kann. Gefängnisstrafen drohen bei einer Genitalverstümmelung im Ausland, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist oder die Person, gegen die sich die Tat richtet, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Ihre
Sylvia Pantel