Masern: Impfquote zu gering

Nach den Plänen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hätten die Masern bis zum Jahr 2015 ausgerottet sein sollen. Nun soll das Ziel bis 2020 erreicht werden.

Berlin, 19. Juli 2019

Aller Aufklärungskampagnen zum Trotz gibt es bei Masern große Impflücken. Während 97,1 Prozent aller Schulanfänger in Deutschland einmal geimpft worden sind, haben nur 93 Prozent auch die wichtige zweite Impfung erhalten. Dies geschieht leider häufig aus Nachlässigkeit der Eltern, obwohl ihr Kind wegen der fehlenden zweiten Impfung durch Masern sterben kann! Dadurch ergibt sich auf das ganze Bundesgebiet bezogen eine Impfquote von unter 95 Prozent – zu wenig, um die “Herdenimmunität” zu erreichen. Damit steigt auch das Risiko für andere Personen, die z.B. wegen ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Deshalb hat das Kabinett am 17. Juli 2019 den “Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention” von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet. Der Gesetzentwurf, der im Herbst im Deutschen Bundestag beraten werden soll, sieht vor, dass alle Kinder in Kindertagesstätten, bei Tagesmüttern oder in Schulen zwei Masernschutzimpfungen vorweisen müssen.

Dies ist wichtig, weil sich in Gemeinschaftsunterkünften durch den engen täglichen Kontakt beim Auftreten von Masern größere Krankheitsausbrüche ereignen können. Einrichtungen müssen Kinder zurückweisen, wenn sie nicht zweimal gegen Masern geimpft sind. Auch die Erzieher, Lehrer, Tagesmütter oder medizinisches Personal (sofern nach 1970 geboren) müssen den Impfschutz vorweisen. Das gilt ebenfalls für Personal, Flüchtlinge oder Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft, weil sich auch hier eine Infektion besonders schnell ausbreiten kann.
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.

Anders als viele glauben, sind Masern eine gefährliche Krankheit, die im schlimmsten Fall zu Gehirnentzündung und Tod führen kann. Das Risiko, dass eine Masern-Infektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt, ist bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht. Der beste Schutz dagegen ist die Impfung, die möglichst früh erfolgen sollte. Dazu erhalten die Kinder zwischen dem 11. und dem 23. Lebensmonat zwei Impfungen, die lebenslangen Schutz bieten.

Eltern, die ihr Kind nicht gegen Masern impfen lassen, müssen dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld rechnen. Es sollen alle Ärzte (außer Zahnärzte) die Schutzimpfung vornehmen können. Der öffentliche Gesundheitsdienst soll verstärkt Impfungen an Schulen anbieten und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll ihre Aufklärungsarbeit zu diesem Thema verstärken. Die Impfung wird im Impfpass dokumentiert, der in Zukunft auch elektronisch geführt werden kann.