„Leih-Burkinis“ sind eine Kapitulationserklärung

Während junge Mädchen und Frauen mehr und mehr durch Vollverschleierung unterdrückt und schon kleine Mädchen in der Grundschule Kopftücher tragen müssen, fordert Franziska Giffey (SPD) „Leih-Burkinis“ für den Schwimmunterricht. Das ist eine Kapitulationserklärung gegenüber patriarchalischen Familienstrukturen und dem politischen Islam.

Eine Kolumne von Sylvia Pantel bei nrw-direkt.de

Düsseldorf-Süd, 14. August 2018

Die Religionsfreiheit ist eines unserer wichtigsten persönlichen Rechte und gilt für alle Menschen in Deutschland – egal, ob für Christen, Juden, Muslime oder andere. Jeder kann sich frei entfalten und seinen Glauben leben, solange er das im Rahmen unserer Verfassung macht. Und das soll und wird auch so bleiben.

Aber wenn schon kleine Mädchen im Kindergarten oder in der Grundschule Kopftücher oder andere Formen der Verschleierung tragen müssen, hat das nichts mehr mit Religion zu tun. Hier brauchen wir dringend ein Kopftuchverbot für religionsunmündige Kinder, um ihnen ein Aufwachsen fernab von fundamentalistisch-religiöser Ideologie und Geschlechtertrennung zu ermöglichen. Es ist die Aufgabe des Staates, dem Kindeswohl Vorrang zu geben und die Mädchen vor Unterdrückung und möglichem religiösen Fanatismus ihrer Eltern zu schützen.

Vollverschleierung gehört in NRW inzwischen zum Alltag

Im Islam gibt es verschiedene Formen der Verschleierung von Frauen. Die Burka, ein Ganzkörperschleier, bei dem die Frauen nur dank eines kleinen Gitters vor ihren Augen sehen können, ist in Deutschland bis heute bedeutungslos. Anders verhält es sich jedoch mit dem Niqab, einem Gesichtsschleier, der nur einen schmalen Sehschlitz vor den Augen freilässt und in Verbindung mit der Abaya, einem zumeist schwarzen Überkleid, das über der normalen Kleidung getragen wird, zur Vollverschleierung wird.

Diese Vollverschleierung von Frauen gehört in Bonn, Düsseldorf, Mönchengladbach und anderen nordrhein-westfälischen Städten inzwischen zum Alltag. Und das selbst bei großer Hitze, wie in der letzten Woche auch in Düsseldorf wieder zu sehen war. In welcher Welt der SPD-Politiker Karl-Heinz Brunner lebt, der im Februar gesagt hat, die Wahrscheinlichkeit in Deutschland einer vollverschleierten Frau zu begegnen, sei „nicht größer als einem Strauß auf dem Kudamm zu begegnen“, ist mir rätselhaft. Vielleicht sollte mein Bundestags-Kollege einfach mal häufiger auf die Straße gehen?

Zunehmende Verschleierung ist beunruhigend

Diese zunehmende Verschleierung von jungen Frauen mit und ohne Migrationshintergrund finde ich beunruhigend. Bislang haben wir dazu nur Teilverbote auf Länderebene, die Verschleierungen und Verhüllungen im Rahmen bestimmter beamten- und schulrechtlicher Regelungen untersagen. In Bayern etwa gibt es Regelungen, die Gesichtsschleier für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten sowie in Wahllokalen verbieten. Das bayerische Vorgehen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber es bedarf weitergehender Maßnahmen. Dauerhaft sind landesweite Vollverschleierungsverbote, die es in Frankreich, Belgien, Lettland, Bulgarien, Österreich und jetzt auch in Dänemark gibt, für mich der einzig richtige Weg.

Burka und Niqab sind, genau wie das Kopftuch auch, religiöse und politische Symbole zugleich. Es ist schwer vorstellbar, dass religionsunmündige Mädchen das Kopftuch aus reiner Überzeugung tragen, da sie noch gar nicht dessen Tragweite beurteilen können. Oder ein Bewusstsein dafür haben können, dass das Kopftuch ein Menschenbild vermittelt, nach dem unverschleierte Frauen als würdelos gelten, unrein und dem Mann untergeordnet sind. Hier wird ganz offensichtlich die Religionsfreiheit instrumentalisiert und missbraucht, um die politische Dimension des Islam voranzutreiben. Vor allem Salafisten, die die Scharia in Deutschland etablieren möchten, missbrauchen unser demokratisches Recht, um ihre islamistischen Ziele voranzutreiben.

Solche radikalen Ansichten sind aber in keinster Weise mit unserer Verfassung zu vereinbaren und müssen dringend unterbunden werden. In unserer offenen und demokratischen Gesellschaften wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männer eben durch unsere Verfassung garantiert – die im Übrigen auch die Würde einer unverschleierten Frau schützt. Daher gilt es unsere freiheitlich-demokratischen Grundwerte mit allen Mitteln des Rechtsstaates gegenüber extremistischen Gesinnungen zu verteidigen.

Gefahr der geistigen und gesellschaftlichen Abschottung

Über Jahrzehnte hinweg konnten wir beobachten, wie sich muslimische Zuwandererfamilien abgegrenzt und sich in ihren Parallelgesellschaften zurückzogen haben. Ähnliches ist auch bei ihren hier geborenen Kindern zu beobachten – insbesondere bei den Mädchen, die ein Kopftuch tragen müssen. Je älter diese Mädchen werden, umso deutlicher sind Abgrenzungserscheinungen gegenüber den anderen Kindern zu beobachten. Mit der Zeit ziehen sie sich irgendwann komplett in die eigenen Milieus zurück und kapseln sich immer mehr von ihrer Umwelt und damit auch dem Schulleben ab. So werden etwa Klassenfahrten ebenso strikt abgelehnt wie der gemeinsame Schwimmunterricht.

Anstatt dieser geistigen und gesellschaftlichen Abschottung entgegenzuwirken, fordert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) allen Ernstes die Anschaffung von „Leih-Burkinis“ für den Schwimmunterricht an deutschen Schulen. Hintergrund ihrer Forderung waren die Schlagzeilen über das Pestalozzi-Gymnasium in Herne, das 20 sogenannte Burkinis gekauft hat, damit die muslimischen Eltern keine Ausreden mehr haben, ihre Töchter nicht am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen.

Mir ist nicht ersichtlich, welchen Beitrag Burkinis für die Integration und die Emanzipation dieser Mädchen leisten sollen. Hier geht Franziska Giffey den leichten, aber gleichzeitig völlig falschen Weg. Burkinis haben an deutschen Schulen nichts zu suchen und sind auch für den Schwimmunterricht nicht vertretbar. Die Signalwirkung ihrer Forderung ist verheerend für alle bisherigen Integrationsbemühungen und außerdem eine Kapitulationserklärung gegenüber patriarchalischen Familienstrukturen und dem politischen Islam. Gleichzeitig wird das Kopftuch als Symbol der weiblichen Unterdrückung toleriert. Dadurch sehen sich junge muslimische Männer in ihrem Besitzanspruchsdenken gegenüber der Frau nur noch mehr bestätigt. Wir dürfen nicht zulassen, dass junge Mädchen und Frauen unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit unterdrückt und bevormundet werden.

Wir müssen genau hinschauen und dürfen uns nicht blenden lassen

Wenn wir die Rechte der muslimischen Frauen und Mädchen stärken wollen und ein verfassungskonformes Miteinander der Religionen in unserem Land gewährleisten wollen, dann werden wir auch die Unterstützung der Muslime selber benötigen. Glaubensgemeinschaften wie etwa die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), die in Hessen und Hamburg bereits den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts innehat, wären aus meiner Sicht jedoch ein falscher Partner. Denn die AMJ gibt öffentlich vor, konform mit unserer Verfassungsordnung und liberal zu sein. Aber wenn es um die Rechte der Frau und ihre Gleichberechtigung zum Mann geht, ist sie eindeutig nicht so liberal und weltoffen, wie sie das zu sein vorgibt.

Das sehen wir schon alleine an der Begründung der Ahmadiyya-Gemeinde für das Tragen des Kopftuchs. In einem Flugblatt der AMJ, das im Rahmen einer Ausstellung im Februar 2017 im Düsseldorfer Rathaus verteilt wurde, heißt es: „Kopftuch und Schleier sind somit Mittel der muslimischen Frau, ihre Würde zu verteidigen, sie verdeutlicht damit, dass sie für den Mann auf der Straße nicht Objekt seiner Begierde sein will und er nicht über sie verfügen kann.“ Dieser Satz suggeriert, dass Frauen, die kein Kopftuch tragen, im Umkehrschluss würdelos seien. Wer solche Ansichten vertritt, ist im Glaubenskern kaum von anderen reaktionären islamischen Gemeinschaften zu unterscheiden, die den Frauen jegliches Recht auf Selbstbestimmung aberkennen.