Landesbetreuungsgeld ist eine gute Idee

Eingeplanten Mittel für das Betreuungsgeld, für das der Bund nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zuständig ist, in eine Familienleistung überführen

Berlin, 2. Oktober 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am letzten Wochenende wurde ich als Beisitzerin in den Bundesvorstand der Frauen Union wiedergewählt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der neuen Bundesvorsitzenden der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz und werde meine Schwerpunkte in der Familienpolitik setzen. Mir sind die Stärkung der Wahlfreiheit der Familien und Frauen in den unterschiedlichen Lebenssituationen wichtig und der weitere Ausbau der Projekte der Generationen, wie zum Beispiel den Mehrgenerationenhäusern als Begegnungsort. Ich werde weiterhin für eine Familienpolitik streiten, die Eltern und Kinder in den Mittelpunkt rückt.
An den neuen Bundesvorstand der Frauen Union überwiesen wurde der Antrag aus NRW mit der Forderung, dass die Mittel für das Betreuungsgeld, für das der Bund nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zuständig ist, in eine Familienleistung überführt werden sollen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Mittel nicht im allgemeinen Bundeshaushalt verschwinden, sondern weiterhin direkt den Familien mit Kindern unter drei Jahren zugutekommen.
In der letzten Woche haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Bund die bis 2018 bereits eingeplanten Mittel den Ländern zur Verfügung stellen wird. Die Länder sollen das Geld wiederum für eigene familienpolitische Leistungen einsetzen und nicht etwa still und leise zum Stopfen der eigenen Haushaltslöcher nutzen, so wie es NRW häufig mit Bundesmitteln tut. 
Ich halte die Fortführung durch ein Landesbetreuungsgeld, wie Bayern es vorsieht, für eine gute Lösung. Da der Begriff „Betreuungsgeld“ in der Diskussion unnötig spaltet, könnte ich mir in Nordrhein-Westfalen auch ein neues Elterngeld II gut vorstellen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 16-2015 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter