Kritik am Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung

Berliner Kreis diskutiert mit CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden

Berlin, 16. Oktober 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

es freut mich, dass sich mit dem neuen Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus ein anderer Politikstil entwickelt hat, der transparent ist und die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktionin auffordert ihre Anregungen an ihn weiter zu geben. Am Dienstag war Ralph Brinkhaus zu Besuch im Berliner Kreis. Die Diskussion war offen und wir konnten die Kritikpunkte zum Eckpunkte-Entwurf “Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten”anbringen:

  • Die staatlich organisierte Abwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten beruht auf der unausgesprochenen Prämisse, dass in den Herkunftsländern ein unter Aufwendung großer privater und staatlicher Mittel (z. B. Kindererziehung unter Konsumverzicht, Schul-, Betreuungs-, Gesundheits- und Bildungssystem) erzeugter Fachkräfteüberschuss besteht, der dort zur Versorgung der Bevölkerung, Aufrechterhaltung der Infrastruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vor Ort nicht benötigt wird. Das ist kritisch zu diskutieren. Wer einem weniger entwickelten Drittstaat seine Mittelschicht (z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Ingenieure) abwirbt, schafft neue Fluchtursachen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  • Für Geduldete ist ein Spurwechsel in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation und dem Bedarf auf Seiten des deutschen Arbeitsmarktes vorgesehen. Denn es soll nur darauf ankommen, dass sie „durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind”. Dies würde das falsche Signal senden. Illegale Einreise würde sich dann bei der Ablehnung eines Schutzstatus unter weitgefassten Kriterien der Erwerbstätigkeit und “guten Integration” lohnen.
  • Der grundsätzliche Wegfall sowohl der Vorrangprüfung als auch der Beschränkung auf Engpassberufe ist insofern unverständlich, als dies gerade nicht mit dem Fachkräftemangel begründet werden kann. Dies kann auch zu nicht wünschenswerter Konkurrenz zwischen einheimischen und zugewanderten Fachkräften in Berufen, in denen kein Fachkräftemangel herrscht oder sich abzeichnet, führen. Die vorgesehene Möglichkeit zur Einführung regionaler Vorrangprüfungen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit könnte politisch brisant (jedes Mal der Vorwurf von Ausländerfeindlichkeit bzw. Benachteiligung Einheimischer) und in der Umsetzung schwerfällig (zeitnahe Erhältlichkeit belastbarer regionaler Arbeitsmarktdaten; politischer und medialer Einflussnahme ausgesetzte Entscheidungsstränge) sein, zumal der Umzug in andere Gebiete schwer zu überprüfen ist.
  • In Engpassberufen wie der Informationstechnologie sieht das Eckpunktepapier ein Aufweichen der Qualifikationsanforderungen vor: “Den von unserer Wirtschaft dringend benötigten Bedarf an IT-Fachkräften sowie in weiteren ausgewählten Engpassberufen wollen wir bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen auch ohne formalen Abschluss einen Arbeitsmarktzugang ermöglichen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.” Dies lässt Auslegungsschwierigkeiten in der konkreten Anwendung befürchten und bildet zudem einen Ansatzpunkt für Weiterungen und Qualitätsabsenkung.
  • Es besteht, wie u.a. Presseberichte andeuten, ein Markt für gefälschte Qualifikationsurkunden, Identitäts- und Aufenthaltsdokumente für Drittstaatenangehörige. Aus osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten finden nach Presseberichten offenbar durch Schlepper organisierte Einreisen von Personen statt, die Scheinarbeitsverträge haben oder Scheinselbständigkeiten begründen und letztlich eine Einwanderung in das deutsche Sozialsystem darstellen. Diese Erfahrungen lassen eine hohe Störanfälligkeit und Missbrauchsmöglichkeiten auch hinsichtlich der im Eckpunktepapier beschriebenen Maßnahmen befürchten. Unklar bleibt zudem, welchen Status angeworbene Fachkräfte aus Drittstaaten haben sollen, falls sie ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nach einiger Zeit nicht fortsetzen, ob sie etwa unabhängig vom Grad ihrer Integration ausreisepflichtig werden. Der gegenwärtig vergleichsweise permissive Umgang Deutschlands mit Ausreispflichtigen lässt auch in solchen Fällen eine im Eckpunktepapier abgelehnte Zuwanderung in die Sozialsysteme erwarten. Bei erlaubter Einreise unter Vorlage eines Arbeitsvertrages sollte daher der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit Bürgschaft und Haftung für den Arbeitnehmer übernehmen, um Scheinarbeitsverträge zu verhindern, die kurze Zeit nach der Einreise enden. Eine auf sechs Monate angelegte Einreise zur Arbeitssuche ist im Zeitalter der Digitalisierung nicht erforderlich, da es nicht auf die physische Präsenz ankommt.
    Zudem ist zu regeln, wie bei erfolgloser Arbeitssuche die Ausreisepflicht durchzusetzen ist, um eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme zu unterbinden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel