Kopftuchverbot für Kinder rechtlich zulässig

Gutachter hält eine Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren für zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar

Berlin 6. März 2020

Ein von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) beauftragtes Gutachten bei Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht, bestätigt: ein Kopftuchverbot für Minderjährige unter 14 Jahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Unser Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Mädchen zu schützen. Dass Kinder im Kindergarten oder in der Schule angehalten werden, ein Kopftuch zu tragen, entspricht nicht dem Anspruch, dass Kinder sich in unserem Land frei entwickeln können. Verhüllung kleiner Mädchen ist kein Ausdruck von Freiheit oder Selbstbestimmung. Das Kopftuch unterdrückt Weiblichkeit und Lebenslust – und bei Kindern ist und bleibt es eine Form der Einschränkung ihrer freien Entwicklung. Mädchen werden stigmatisiert, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt und so in ihrer späteren Identitätsfindung behindert. Verhindert wird ein normaler und gesunder Umgang zwischen den Geschlechtern, der das Erleben und Selbstregulieren der eigenen Sexualität beeinträchtigt.

Sylvia Pantel hält das Kopftuchverbot für Mädchen für eine “vernünftige und erforderliche Antwort, denn es wirkt der Sexualisierung junger muslimischer Mädchen entgegen und ermöglicht ihnen ein freies, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Deutschland.” “Letztlich trägt es auch zum inneren Frieden und Zusammenhalt auf unseren Schulhöfen bei”, so die CDU-Politikerin weiter.

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