Konversionstherapien für Minderjährige verboten

Bei Verstößen drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr

Berlin, 7. Mai 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

nach vielen Diskussionen haben wir im Bundestag das Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen bei Minderjährigen beschlossen. Konversionsbehandlungen sind medizinische Eingriffe, welche die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken sollen.

Konversionstherapien können psychischen Druck auf die zu behandelnden Personen ausüben. So hat unter anderem der Deutsche Ärztebund 2014 vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheit gewarnt. So werden nun Konversionsbehandlungen an Minderjährigen verboten , da diese oftmals noch in einer Entwicklungs- und Findungsphase stehen und dort nicht durch eine Therapie vorgegriffen werden soll. Außerdem stehen Minderjährige in vielen Fällen unter externem Druck, beispielsweise von Bekannten oder Verwandten, um eine solche Behandlung durchführen zu lassen. Das würde aber das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Jugendlichen verletzen. 

Volljährige sollen eine Konversionsbehandlung, sofern die Einwilligung dazu freiwillig getroffen wurde, weiterhin in Anspruch nehmen können. Dabei muss allerdings medizinisch festgestellt werden, dass die sog. Sexualpräferenz gestört ist und die Behandlung darauf abzielt. Eine medizinisch anerkannte Störung der Sexualpräferenz liegt dann vor, wenn die eigene Sexualität durch sehr unübliche oder teilweise sogar illegale Handlungen und Verhaltensweisen ausgelebt wird. Auch bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, soll dann eine Konversionstherapie möglich sein, sofern sie „über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung“ verfügen.

Die Bewerbung von Konversionsbehandlungen soll flächendeckend verboten werden, weil Homosexualität nicht als Krankheit gesehen wird, die einer „Heilung“ oder Therapiebedarf. Bei Konflikten mit der eigenen Sexualität wie auch bei allen anderen psychisch belastenden Umständen kann man jedoch weiterhin die Beratung durch Psychologen und Psychotherapeuten aufsuchen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel