Kinderzuschlag wird erhöht

Bis zu 185 Euro im Monat

Berlin, 15. Februar 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag haben wir im Bundestag das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern debattiert. Wir wollen allen Kindern unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher ist es gut, dass wir nun eines der wirksamsten Instrumente verbessern, um Kinderarmut zu bekämpfen: den Kinderzuschlag. Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit Kindern, die arbeiten und bei denen das Geld kaum reicht, um über die Runden zu kommen. Wir erhöhen die Leistung auf bis zu 185 Euro monatlich und ergreifen Maßnahmen, dass derjenige, der zusätzliches Einkommen verdient, künftig mehr davon behalten darf. Ein wichtiges Signal, dass sich Leistung lohnt. Von dieser Maßnahme werden besonders auch Alleinerziehende profitieren. Sie erhalten den Kinderzuschlag künftig auch dann, wenn sie für ihre Kinder Unterhaltszahlungen oder einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Momentan verhindern die Unterhaltsleistungen, dass es den Kinderzuschlag für sie überhaupt gibt. Auch die Leistungen für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am sozialen und kulturellen Leben verbessern wir: Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule müssen Geringverdiener künftig keinen Eigenanteil mehr zahlen und Nachhilfeunterricht wird nicht erst dann gefördert, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen und Verbänden gelingt, werden wir in den parlamentarischen Beratungen den Zuschuss für Vereinsbeiträge von 10 auf 15 Euro monatlich erhöhen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel