Kinderrechte ins Grundgesetz?

Sylvia Pantel glaubt, der gut gemeinte Ansatz bringt Probleme

 

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Dienstag stand die UN-Kinderrechtskonvention auf der Tagesordnung des Familienausschusses. In der 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Konvention verpflichten sich die Signatarstaaten auf umfassende Wahrung der Rechte von Kindern, darunter Gesundheit, Bildung, Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.

In Deutschland gibt es eine “Monitoring-Stelle”, die beobachtet, wie sich die Situation gemessen an den Vorgaben der Kinderrechtskonvention entwickelt. Die Leiterin dieser Monitoring-Stelle stellte ihre Arbeit und eigenen Ideen im Familienausschuss vor.
Dabei kam die Rede auch auf das Ansinnen, eigene Kinderrechte in unser Grundgesetz zu schreiben. Hier ist große Skepsis angebracht. Denn erst einmal sind auch Kinder Menschen, und deshalb erstreckt sich der Schutz von Menschenwürde und Menschenrechten in unserer Verfassung natürlich auch auf Kinder. Dazu bedarf es keiner Ergänzung des Grundgesetzes.
Wenn also die Aufnahme eigener Kinderrechte ins Grundgesetz nicht nur als inhaltsleeres Ritual gemeint ist, liegt die Befürchtung nahe, dass sie als Vehikel zum Aufbau einer Konfrontation zwischen Kindern und Eltern oder der Erweiterung staatlicher Eingriffsrechte in das Eltern-Kind-Verhältnis dienen soll.

Auch die von der Leiterin der Monitoring-Stelle vorgetragene Idee, eigene Beschwerdestellen für Kinder einzurichten, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, ist problematisch. Denn an erster Stelle sind es die Eltern, deren natürliches Recht und wichtigste Pflicht die Pflege und Erziehung der Kinder ist. Nur wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder zu verwahrlosen drohen, darf und muss der Staat – die Jugendämter – einschreiten.
Kinderrechts-Beschwerdestellen würden Kindern Vertrauenswürdigkeit suggerieren und sie weniger das Gespräch mit ihren Eltern suchen lassen. Wenn das Gespräch mit den Eltern nicht möglich ist, weil das Vertrauen zu den Eltern nachhaltig gestört ist, dann ist das Jugendamt zuständig.

Es wird nicht alles besser, je mehr der Staat sich einmischt, Anlaufstellen schafft und diese finanziert, es wird unübersichtlicher statt besser.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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