Kinder gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar!

Im Zuge der Flüchtlingskrise haben sich einige Aspekte des Lebens in Deutschland verändert. Ein anderes Gesellschaftsbild und unterschiedliche Rechtslagen in den Herkunftsländern stellen uns vor neue Herausforderungen. Dazu gehört auch die steigende Zahl der Kinderehen. Jetzt hat die Bundesregierung gehandelt und Ehen mit Minderjährigen verboten.

Eine Kolumne von Sylvia Pantel bei nrw-direkt.de

Seit geraumer Zeit suchen Menschen, die vor Krieg und Zerstörung flüchten, vermehrt in Deutschland Schutz. Viele kommen aus weit entfernten Ländern und genauso weit entfernt erscheinen uns gewisse Traditionen und Bräuche, die sie mitbringen. Viele Männer betreten die Asylzentren mit jungen Mädchen an der Hand. Unsere westliche Auffassung von Gesellschaft lässt uns zunächst vermuten, dass es sich hier schlichtweg um einen Vater und seine Tochter handelt. In vielen Fällen ist unsere Einschätzung richtig, jedoch ist auch die Zahl der Fälle gestiegen, bei denen wir uns geirrt haben. In immer mehr Fällen ist es nicht die Hand seiner Tochter, die der Mann hält, sondern die seiner minderjährigen Ehefrau. Die Zahl der registrierten minderjährigen verheirateten Mädchen in Deutschland ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Ende Juli 2016 lebten knapp 1.500 verheiratete Minderjährige in Deutschland. Im September 2015 waren 360 unter 14-jährige verheiratete Mädchen in Deutschland registriert, jetzt ist deren Zahl auf 630 angestiegen.

Die Ehe von Minderjährigen war bereits Anfang der Legislaturperiode Thema. Allerdings handelte es sich da für ganz Deutschland um rund 60 registrierte Ehen, bei denen die Mädchen über 16 Jahre alt waren und ein Familiengericht die Unbedenklichkeit dieser Ehe bescheinigt hatte.

Die derzeitige Situation erforderte jedoch schnelles Handeln. Wenn ein älterer Mann mit einem Kind verheiratet ist, darf in keinem Fall von einer Ehe gesprochen werden, sondern nach unserem Recht muss hier der Kinderschutz greifen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Mädchen oder einen Jungen handelt: Kinder gehören in die Schule, auf den Spiel- oder Sportplatz und Jugendliche in die Ausbildung, aber in keinem Fall vor den Traualtar!

Keine Ehe vor der Volljährigkeit

Deshalb freut es mich, dass wir das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Gegenstimmen von Grünen und Linken verabschiedet haben. Kinderehen stehen im krassen Gegensatz zum Kindeswohl. Kinderehen verletzen die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen und nehmen ihnen ihre Entwicklungschancen; vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf sexuelle Selbstbestimmung und auf Bildung. Mädchen und jungen Frauen werden durch eine so frühe Verheiratung die Chance auf eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung genommen. Dieses Recht auf Selbstbestimmung, persönliche Entfaltung und Gleichberechtigung gilt für alle Menschen in unserem Land.

Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Daher wurde das legale Heiratsalter in Deutschland auf 18 Jahre festgelegt. Ehen von unter 16-Jährigen, die im Ausland geschlossen wurden, werden jetzt für nichtig erklärt. Bei 16- bis 18-Jährigen wird die  Ehe von Familiengerichten aufgehoben. Wir zeigen damit deutlich, dass wir Kinderehen in unserer Gesellschaft nicht akzeptieren und die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch gegenüber im Ausland geschlossenen Ehen durchgesetzt wird.

Der Blick muss auch nach innen gerichtet werden

Es ist klar, dass allen Kindern und Jugendlichen nach einer solchen Aufhebung oder Nicht-Anerkennung dieser Ehen der volle Schutz und Hilfe gilt. Oft wird das Argument angeführt, dass die jungen Mädchen durch die Aufhebung der Ehe jegliche Rechtsansprüche verlieren. Dem kann ich nicht folgen, da in solchen Fällen kaum eigene Güter vorhanden sind und Ansprüche im Herkunftsland durch deutsches Recht nicht ausgehebelt werden.

Auch wurde geregelt, dass Eltern, Geistliche und andere Personen, die an religiösen und traditionellen Kinderehen mitwirken, fortan mit empfindlichen Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen müssen. Vor jeder religiösen Trauung müssen die Ehepartner das Heiratsalter von 18 Jahren erreicht haben und zunächst standesamtlich geheiratet haben, damit eine religiöse Trauung zugelassen werden darf.

Durch die starken Zuwächse von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen müssen wir die 1986 vereinbarten rechtlichen Ausnahmeregelungen, nach denen das Familienrecht des jeweiligen Landes auch innerhalb Deutschlands gilt, neu überarbeiten. Gerade vor dem Hintergrund der Bildung von Parallelgesellschaften ist eine einheitliche Gesetzgebung von außerordentlicher Wichtigkeit.