Keine Einmischung in die Familie

Berlin, 2. Dezember 2019

Grundrechte stehen Kindern schon heute genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. Das umfasst die Würde und das Lebensrecht von Anfang an ebenso wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in all seinen Ausprägungen. In Deutschland besteht bei Kinderrechten keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.


Nun hat die Bundesjustizministerin vorgestellt, wie sie Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar machen will. Wenn wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Kindergrundrechte im Grundgesetz nun ausdrücklich und für jedermann verständlich nachzeichnen wollen, dann soll das zu einem Gewinn für die Kinder und ihrer Anliegen werden, aber keine Einmischung des Staates in Familien provozieren, wo sie nicht durch das Wächteramt geboten ist. Das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt darf nicht verschoben werden. Die zahlreichen Stellungnahmen renommierter Rechtswissenschaftler zeigen eindeutig, dass eine Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz nicht nur unnötig, sondern für die Struktur des Grundgesetzes, das Elternrecht und die Einheit der Familie sogar gefährlich wäre