Im Kampf gegen Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und Menschenhandel soll der Zoll mehr Rechte erhalten

Gesetzentwurf zur “Finanzkontrolle Schwarzarbeit” liegt vor 

Düsseldorf-Süd, 18. Mai 2019

Liebe blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

mehr als 50.000 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr wegen Sozialversicherungsbetrugs, unterschrittener Mindestlöhne und organisierter Schwarzarbeit. Der Zoll verhinderte mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) einen Milliardenschaden für den Staat. Um stärker gegen illegale Beschäftigung und Betrug bei Sozialleistungen vorzugehen, hat die Bundesregierung am 20. Februar 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS als Teil der Zollverwaltung deutlich ausgeweitet werden. Ziel ist, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit wirkungsvoller und effektiver auszugestalten. Dem Zoll mit seiner FKS soll es ermöglicht werden, nicht nur bei tatsächlich erbrachter Schwarzarbeit tätig zu werden, sondern in Zukunft auch Fällen nachzugehen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Geprüft werden sollen auch die Fälle, in denen Leistungen nur vorgetäuscht werden, um unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. 

Zusätzliche Kompetenz sollen die FKS in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen. Ihr Prüfungsauftrag soll auch auf Anhaltspunkte für unberechtigten Bezug von Kindergeld ausgedehnt werden. Für die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit soll die Möglichkeit geschaffen werden, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen.

Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren

Am Dienstag haben wir in der AG Familie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Hinblick auf das Prostitutionsgewerbe diskutiert. Diese sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der FKS mit den jeweils für die Anmeldung von Prostituierten und mit den für die Erlaubnis der Prostitutionsstätten zuständigen Behörden vor, indem diese in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden aufgenommen werden sollen. In der Stellungnahme des Bundesrates wird die Ansicht vertreten, eine direkte Kooperation zwischen Zoll und Anmeldebehörde gefährde das Vertrauensverhältnis der Prostituierten zur Anmeldebehörde. Der Bundesrat schlägt vor, die Gruppe der Prostituierten aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Das wäre meines Erachtens nicht richtig. Sie sind auch Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung. Eine verstärkte Kooperation zwischen den Überwachungsbehörden und ein Blick unterschiedlicher Behörden auf das Tätigkeitsfeld ist daher – auch gerade zum Schutz der Prostituierten – notwendig und von uns gewollt.

Am Freitag hat es ein Berichterstattergespräch zu diesem Gesetzentwurf gegeben und wir konnten  unsere Position erfolgreich durchsetzen: die verbesserte Kooperation der FKS mit den Anmeldebehörden für die Prostituierten im Gesetz soll enthalten bleiben.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel