Innenausschuss berät über Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht und im Asylrecht

Experten sind sich nicht einig

 

Berlin, 27 Juni 2014

Bei einer Anhörungen im Innenausschuss am Montag (23. Juni 2014) waren sich die Experten über die geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht nicht einig. Bisher wird die Optionspflicht positiv angenommen. Rund 98 Prozent der Jugendlichen, die zwischen Staatsbürgerschaften wählen müssen, entscheiden sich für den deutschen und damit gegen den ausländischen Pass. Mehr Informationen und die verschiedenen Positionen zum Thema gibt es auf den Seiten des Deutschen Bundestages.

Das Vorhaben der Bundesregierung, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer einzustufen, war ebenfalls Gegenstand einer Anhörung. Seit der Aufhebung der Visumpflicht ist die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern stark angestiegen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl liegen aber nur in wenigen Einzelfällen vor. Durch das Vorhaben der Bundesregierung kann das Asylverfahren beschleunigt und schneller der Aufenthalt in Deutschland beendet werden. Zugleich soll für Asylbewerber die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Hier findet sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mehr Informationen und die verschiedenen Positionen der Anhörung gibt es hier.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 13. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter