Immunitätsausweis: Jens Spahn zieht Gesetzentwurf zurück

Auch eine Impfpflicht soll es nicht mehr geben

Berlin, 8. Mai 2020

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seinen Entwurf für ein ‚Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‘ zurückgezogen. Um auch ethische Fragen und die Situation von Risikogruppen zu beachten, wurde der Gesetzesentwurf für eine Kommentierung an den Deutschen Ethikrat weitergeleitet. Er sah vor, dass Personen, die ihre Immunität gegen Covid19 wissenschaftlich nachweisen können, von staatlichen Schutzmaßnahmen- und regelungen ausgenommen würden. Auch wie eine Immunität angemessen dokumentiert werden kann, wollte der Gesetzesentwurf genauer darstellen.

Die Immunität einer Person lässt sich zurzeit allerdings nicht zweifelsfrei feststellen. Es kann noch nicht gesagt werden, ob eine Person, die aufgrund einer überstandenen Infektion Antikörper gegen Covid19 gebildet hat, ausreichend immun gegen eine erneute Ansteckung ist. Auch ist unklar, ob eine solche Person andere weiterhin infizieren könnte.

Derzeit wird intensiv an einer möglichen wissenschaftlichen Feststellung der Immunität und einem Impfstoff gegen Covid19 gearbeitet. Sobald die Immunität zweifelsfrei nachweisbar oder ein Impfstoff verfügbar ist, sollten Maßnahmen für immune Gruppen bestmöglich gelockert werden.

Wie die Dokumentation einer Immunität bei Covid19 wie auch bei anderen Krankheiten aussehen kann, wird noch diskutiert. Fest steht, dass es keine Impfpflicht geben wird. Die Dokumentation soll einheitlich und nachvollziehbar sein, sodass Behörden ihre Maßnahmen bei einer nachweislich immunen Person schnell anpassen können.