Ich habe gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt

Bundestag erlaubt Fremdnützige Forschung: Die Reform sieht vor, dass nichteinwilligungsfähige Erwachsene an Arzneimittelstudien teilnehmen sollen, auch wenn sie selbst keinen Nutzen davon haben.

nein

Berlin, 11. November 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

heute hat der Bundestag in 3. Lesung beschlossen, fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zu erlauben. Im Oktober 2018 wird eine EU-Regelung wirksam, die viel mehr Forschung auch an Personen erlaubt, die nicht darin eingewilligt haben. Das EU-Recht lässt den nationalen Parlamenten die Möglichkeit offen, durch eigene Gesetze diese Verordnung einzuschränken. Im Bundestag diskutieren wir nun darüber, welche Forschung wir zulassen wollen, und welche nicht. Die Reform sieht vor, dass nichteinwilligungsfähige Erwachsene an Arzneimittelstudien teilnehmen sollen, auch wenn sie selbst keinen Nutzen davon haben. Das bedeutet, dass an einem schwer an Demenz erkrankten Menschen auch dann Medikamente getestet werden dürften, wenn diese Tests ihm selbst gar nicht mehr helfen können.

Diese sogenannte „gruppennützige“ oder „fremdnützige“ Forschung war bisher in Deutschland verboten. Aus Sicht der meisten Ärzte und sogar der Arzneimittelforscher besteht aber gar kein zwingender Grund oder Bedarf nach einer solchen Forschung. Ganz im Gegenteil würde Forschung an Menschen, die darin zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr einwilligen können, einen Tabubruch bedeuten. Wer weiß wohin das führen könnte? Vor Monaten wurde ich auf dieses Thema aufmerksam und habe mich dafür eingesetzt, dass wir uns noch einmal intensiv mit dieser Problematik beschäftigen. Nach intensiven Beratungen und Gesprächen mit Experten haben wir am Mittwoch und Freitag in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz abgestimmt. Dabei gab es fraktionsübergreifende Änderungsanträge, die diese Art der Forschung verbieten wollten. Ich habe gegen den Antrag der Bundesregierung gestimmt, fremdnützige Forschung zu erlauben. Nachdem das Gesetz aber nun so beschlossen wurde, wird es Aufgabe der Aufsichtsbehörden, Ethikkommissionen und der betreuenden Ärzte sein, ganz genau über die Patienten zu wachen und Forschungsvorhaben genau zu prüfen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel