Hilfe für die Flutkatastrophe: Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ beschlossen

30 Mrd. Euro für die betroffenen Menschen

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

Düsseldorf und viel andere Regionen in NRW und Rheinland-Pfalzandere sind durch die Flutkatastrophen vor ein paar Wochen stark geschädigt worden. Der Deutsche Bundestag hat jetzt  den nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds wird durch den Bund mit Mitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet.

Damit soll den Menschen in den betroffenen Regionen jetzt schnell geholfen werden, die Folgen der Flut zu bewältigen.

Dazu haben wir auch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geändert und die Förderzeiträume der beiden darin geregelten Förderprogramme um jeweils zwei Jahre verlängert.

Darüber hinaus haben für Inhaber und Inhaberinnen von P-Konten eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, die Auszahlung von Soforthilfen, die auf P-Konten überwiesen werden, dadurch zu erreichen, dass sie dem Kreditinstitut entweder eine Bescheinigung (etwa einer Schuldnerberatungsstelle), den Bewilligungsbescheid über die Soforthilfe oder einen Kontoauszug mit aussagekräftigem Verwendungszweck der Gutschrift vorlegen.

Die Insolvenzantragspflicht wird temporär ausgesetzt, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beruht auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder Hochwasser im Juli 2021 und aufgrund ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen müssen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Außerdem haben wir das Telekommunikationsgesetzes (TKG) geändert. Die Änderung die Aussendung von öffentlichen Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden Notfällen und Katastrophen durch Telekommunikationsdienste. Damit werden die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, technische Einrichtungen vorzuhalten und organisatorische Vorkehrungen für die jederzeitige unverzügliche Aussendung von Warnungen zu treffen und Warnungen auch jederzeit und unverzüglich auszusenden. Mit einer Warnung über CB können alle Mobilfunkteilnehmenden, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, erreicht werden. So können künftig Warnungen vor Katastrophen in jedem Fall rechtzeitig an die möglichen Betroffenen gesendet werden.

Herzlichst 
Ihre Sylvia Pantel