Hartz IV: alleinerziehenden Müttern keine Leistungen kürzen

Gesetzesvorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles muss geändert werden

Düsseldorf-Süd, 10. Juni 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

zu einem Thema, auf das ich schon mehrfach angesprochen wurde: Alleinerziehende und Hartz IV.

Einige Pressemeldungen über die Veränderungen des Hartz IV Bezuges bei Alleinerziehenden haben auch mich alarmiert. Arbeitsministerin Nahles wollte mit diesem Gesetz eine Vereinfachung des bestehenden Gesetzes veranlassen und Klarheit schaffen. Doch dieser Gesetzentwurf ist nicht in unserem Sinne. Kosten, die durch die Erziehung und das Leben mit Kindern entstehen, kann man nicht einfach auf Tage verrechnen. Es gibt Kosten, wie z.B das Kinderzimmer in der Wohnung oder der Schwimmkurs, die unabhängig vom momentanen Aufenthalt des Kindes anfallen. Deshalb kann man nicht so spitz abrechnen, von den anfallenden Verwaltungskosten ganz zu schweigen. Daher setzen wir uns als Familienpolitikern in der Union für eine Änderung ein und wollen, dass den alleinerziehenden Müttern keine Leistungen gekürzt werden. Unser Ziel ist doch, dass sich auch die Väter verstärkt um die Erziehung ihrer Kinder kümmern.

Herzlichts,

Ihre Sylvia Pantel