Halter von gewerblich genutzten PKW sollen nicht benachteiligt werden

Reform der Kraftfahrzeugsteuer

Berlin, 12. September 2020

Diese Woche beraten wir im Bundestag einen Gesetzesentwurf, mit dem die Kraftfahrzeugsteuer reformiert werden soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, E-Autos bis 2025 weiterhin von der Steuer zu befreien. E-Autos, die bis dahin erstmalig zugelassen wurden, wären dann bis Ende 2030 von der Steuer befreit. Die Reform der Kraftfahrzeugsteuer soll das Gesamtaufkommen der Steuer von 9,5 Mrd. Euro nicht erhöhen. Die Steuer soll weiterhin auf Basis einer Klimakomponente und des Hubraums berechnet werden. Die Hubraumkomponente soll dabei nicht erhöht werden. Dadurch sorgen wir dafür, dass vor allem Handwerksbetriebe nicht stärker belastet werden, indem die Kraftfahrzeugsteuer nicht nach dem Gewicht des Automobils berechnet würde.